Nicht zurückrufen, sondern die Bundesnetzagentur informieren, raten Sachsens Verbraucherschützer
Immer wieder informieren Handybesitzer die Verbraucherzentrale Sachsen über dubiose Anrufe auf ihrem Handy. Das klingelt nur ein einziges Mal. Dann erscheint eine unbekannte Telefonnummer unter „Anruf in Abwesenheit“, wie zum Beispiel jüngst die +491377890468. Die Verbraucher kennen niemanden, der diese Rufnummern hat. Sie vermuten, dass sie durch Rückruf bei der Nummer abkassiert werden sollen und bitten die sächsischen Verbraucherschützer, den „Wegelagerern“ das Handwerk zu legen.
„Die Verbraucher haben recht, bei einem Rückruf zu Telefonnummern, die mit 0137 beginnen, hören sie zumeist nur eine Bandansage wie etwa ‚Vielen Dank, Ihr Anruf wurde gezählt’, weiß Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die +49 vor der 137 ist die internationale Vorwahlnummer für Deutschland und ersetzt in diesem Falle die Null. Rufnummern, die mit +49137 bzw. mit 0137 beginnen, sind für den „Massenverkehr zu bestimmten Zielen“ vorgesehen, z. B. für Telefonabstimmungen in Funk und Fernsehen. Hier jedoch nutzen Unbekannte diese Rufnummern, um per Zufallsgenerator massenhaft ausgewählte Handynummern anzurufen und per Rückruf deren Inhaber abzukassieren. Täter und Netzbetreiber verdienen daran. Die Kosten für den Rückruf erscheinen auf der nächsten Handyrechnung oder werden umgehend vom Prepaid-Guthaben abgebucht. Sie belaufen sich auf bis zu 1,50 Euro, bei Prepaid-Handys sogar auf bis zu 2,87 Euro pro Anruf, je nach Netzbetreiber und Tarif.
„Wer solch eine Nummer auf seinem Display findet, sollte die Bundesnetzagentur per E-Mail oder per Fax davon verständigen und die Behörde auffordern, die betreffende Nummer zu sperren sowie dem Betreiber Rechnungslegung und Inkasso zu verbieten“, rät Evelin Voß. Am schnellsten geht das über die Website www.bundesnetzagentur.de unter „Dialer - Spam - Rufnummernmissbrauch“, wo man unter dem Link http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/5574.pdf ein Beschwerdeformular bekommt. Je schneller ein solcher Hinweis erfolgt, um so eher kann den Tätern das Handwerk gelegt werden. Wenn Rechnungslegung und Inkasso verboten wurden, muss man außerdem die angefallenen Gebühren nicht bezahlen, sollte man aus Versehen doch die Nummer zurückgerufen haben.
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