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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

26.10.2006
Letzte Hoffnung für Akzenta-Geschädigte

Verbraucherschützer raten zur schnellen Geltendmachung von Ansprüchen

Verbraucher, die in den letzten Jahren einer Akzenta AG aus dem bayrischen Neubeuern ihr Geld anvertraut hatten, wurden spätestens im Sommer ´06 böse überrascht. Der schon länger bestehende Verdacht des gewerbsmäßigen Kapitalanlagebetrugs erhärtete sich zuletzt durch die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen (AZ 61 Js 35077/04 VA) seitens der Staatsanwaltschaft München II. In solchen Fällen müssen Kapitalanleger meistens mit dem Schlimmsten, nämlich mit dem Totalverlust ihres angelegten Geldes rechnen. In diesem Fall können Betroffene jedoch auf Rückzahlungen hoffen, da hohe Vermögenswerte sichergestellt werden konnten.

Betroffene, die es nach Wissen der sächsischen Verbraucherschützer insbesondere auch im Raum Aue, Plauen und Chemnitz gibt, sollten in einem ersten Schritt der Staatsanwaltschaft unter Angabe des Aktenzeichens mitteilen, dass sie beabsichtigen, ihre Ansprüche geltend zu machen. „Dies allein reicht jedoch nicht aus“, sagt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Nur im Wege der Zwangsvollstreckung kann auf die gesicherten Vermögenswerte zugegriffen werden. Um das zu verwirklichen, bedarf es eines zivilrechtlichen Titels. Darunter ist zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid oder ein vollstreckbares Urteil zu verstehen. Eine einstweilige Verfügung oder ein dinglicher Arrest können auch zum Ziel führen. Der dingliche Arrest sichert – praktisch auf schnellem Weg – die Vollstreckung der Forderung, ohne dass bisher ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Dies alles sind prozessrechtliche Mittel, die zum Handwerkszeug von Anwälten gehören. Deshalb sollte gegebenenfalls ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

Wer diesen Weg einschlagen will, sollte schnell handeln, denn diejenigen, die zuerst auf das sichergestellte Vermögen zugreifen, haben größere Chancen als die Nachfolger.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link263672A.html