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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

30.10.2006
Weltspartag – Anstoß für private Altersvorsorge

Beratung zur Riester-Rente für jung und alt

Viele haben schon eine, andere sollten sie abschließen: eine Riester-Rente. Diese wird durch Zulagen und Steuervorteile staatlich gefördert. Deshalb lohnt sie sich für Gut- und Geringverdiener, egal ob jung oder älter. Rund um den Weltspartag, am 30. Oktober 2006, beraten Sachsens Verbraucherschützer verstärkt zur Auswahl guter Riester-Produkte und überprüfen bestehende Verträge auf deren optimale Besparung oder ungünstige Vertragsbedingungen.

Häufiges Argument derer, die bisher noch nicht privat vorgesorgt haben, sind die fehlenden finanziellen Mittel. Die Riester-Rente lässt es jedoch zu, schon mit 5 € monatlich ein kleines Vermögen anzusparen. Gerade Auszubildende, Berufsanfänger, Mütter in der Erziehungszeit oder Geringverdiener profitieren von dieser Möglichkeit. Auf die so in einem Jahr gesparten 60 € kommen die staatlichen Zulagen. Die Grundzulage für den Sparer beträgt in diesem und im nächsten Jahr 114 €. Für Kinder gibt es eine Extrazulage, die 2006 und 2007 bei 138 € liegt. Ab 2008 steigen Grund- und Kinderzulage nochmals deutlich an. Schließlich gibt es sogar noch die Möglichkeit, einen reinen Zulagen-Sparvertrag (ohne eigene Sparleistung) abzuschließen, nämlich gegebenenfalls über den Ehegatten, wenn man beispielsweise nicht berufstätig ist.

Im Hinblick auf den möglichen Sparvertrag kann zwischen Fonds- und Banksparplänen und privaten Rentenversicherungen gewählt werden. Wer als junger Mensch Sparbetrag und Zulage(n) in einen geförderten Aktienfonds fließen lässt und bis zum Rentenalter in den Vertrag das Geld weiter regelmäßig einzahlt, wird bei Renteneintritt vielleicht nicht gerade Millionär sein, aber über ein gutes finanzielles Polster verfügen.

Wer die Angebote vor Vertragsabschluss vergleicht, wird am Ende sicher mehr Rente ausgezahlt bekommen, als derjenige, der uninformiert dem erstbesten Anbieter vertraut hat. Deshalb lohnt eine persönliche Beratung bei den sächsischen Verbraucherschützern.

Wer bereits vor ein paar Jahren eine Riester-Rente abgeschlossen hat, sollte seinen Vertrag überprüfen. Den Verbraucherschützern sind immer wieder Fälle bekannt geworden, bei denen der Vertrag nicht optimal bespart wurde. Nachteilig können für den Verbraucher sowohl eine Unter- wie auch eine Übersparung sein. Darüber hinaus lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen. In den vergangenen Monaten gab es im Hinblick auf Riester-Rentenversicherungen einige verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen. So entschied jüngst das AG Heidelberg (AZ 30 C 122/06, nicht rechtskräftig), dass wegen einer missverständlichen Formulierung der Finanzdienstleister MLP von seinen Kunden nur einen Bruchteil der ursprünglich vorgesehenen hohen Abschlusskosten verlangen kann.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link264072A.html