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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

30.10.2006
Energiepass für Gebäude erst ab 2008

Verbraucherschützer kritisieren Säumigkeit und Inkonsequenz der Bundesregierung

Obwohl in diesem Jahr schon avisiert, kommt er nun erst 2008 der Energiepass für Gebäude. „Zu spät für viele Verbraucher und selbst wenn er dann Pflicht wird, gibt es genügend Schlupflöcher für Hausbesitzer, den Gebäudeenergieverbrauch zu verschleiern.“ sagt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir erleben es immer wieder, dass Verbraucher nach ihrem Umzug mit der ersten kompletten Heizkostenabrechnung in die Beratung kommen und über hohe Nachzahlungen klagen.“ Zum einen war die Pauschalvorauszahlung auf Heizkosten und Warmwasser nicht ausreichend, zum anderen konnten sie den wirklichen Heizenergiebedarf ihrer neuen Wohnung selbst nicht einschätzen. „Mit einem Energiepass wäre dies zumindest teilweise möglich gewesen“, ist sich der Energieexperte sicher.

Der Energiepass soll nun in zwei Varianten kommen. Einmal orientiert am Bedarf, zum anderen am Verbrauch. Dort, wo mehr als vier Wohnungen vorhanden sind, trifft der Hausbesitzer die Entscheidung.

Der Energiepass soll über die energetische Qualität eines Hauses informieren und damit beim Kauf einer Immobilie oder beim Anmieten einer Wohnung Transparenz schaffen helfen. „Wir fordern generell den bedarfsorientierten Pass als einen wesentlichen Mosaikstein zur Erhöhung der Energieeffizienz in Deutschland“, sagt Pause. Dieser erfordert umfassende Analysen der baulichen und heizungstechnischen Ausrüstung der Gebäude, zeigt den tatsächlichen Öl-, Gas- oder Fernwärmeverbrauch und schafft Anreize für eine Sanierung. So könnte der potenzielle Mieter verschiedene Wohnungsangebote auch energetisch vergleichen.
„Bei den heutigen Energiepreisen ist dies ganz wichtig“, ergänzt der Energieexperte der Verbraucherzentrale, „wenn man weiß, was an Heizkosten auf einen zukommen und ist damit auch vor hohen Nachzahlungen sicher.“

Wer eine neue Wohnung sucht und wissen will, wie der Heizenergieverbrauch einzuschätzen ist, kann dazu Hilfe in den Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen erhalten. Der Vermieter sollte nach den monatlichen Heizkosten pro Quadratmeter und Monat der letzten Jahre befragt werden. Nur diese Zahlen geben eine Orientierung über den Verbrauch und können dann mit den durchschnittlichen sächsischen Verbrauchszahlen, die in der Verbraucherzentrale vorliegen, verglichen werden. Vorsicht ist geboten vor den monatlichen Pauschalen. Sie könnten zu niedrig angesetzt sein, um das Mietangebot attraktiv zu machen.

Wo die nächstgelegene Beratungsstelle zu finden ist, erfährt man am Zentrale Servicetelefon unter 0180-5-797777 (0,12 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) montags bis freitags von 9 – 16 Uhr, wo man auch gleich einen persönlichen Beratungstermin für eine Bewertung von zu erwartenden Heizkosten vereinbaren kann. Auch eine Beratung zu vorliegenden Heizkostenabrechnungen ist möglich.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link264442A.html