Betrügerische 0900-Rückrufnummern abgeschaltet / Geschädigte bei der Bundesnetzagentur melden
Zahlreiche Verbraucher hörten in den letzten Wochen am Telefon eine Tonbandansage, die ihnen versicherte, einen hohen Geld- oder Sachpreis gewonnen zu haben. Zu dessen Abforderung sollten sie eine teure 0900-Nummer anwählen und den Anweisungen folgen. Wer das tat, bekam keinen Gewinn, wohl aber fiel die Telefonrechnung um bis zu 60 Euro höher aus als üblich.
Einige dieser für Betrugszwecke missbrauchten Nummern wurden jetzt auf Weisung der Bundesnetzagentur abgeschaltet. Den Betreibern wurden zusätzlich rückwirkend Rechnungslegung und Einzug des Geldes untersagt.
„Wer derartigen Gewinnversprechen Glauben schenkte und eine teure 0900-Nummer zur Abforderung des Gewinnes angerufen hat, sollte seine letzten Telefonrechnungen genau prüfen“, rät Evelin Voß von der sächsischen Verbraucherzentrale. „Wenn der teure Rückruf in die Zeit des nachträglich verhängten Inkassoverbotes fällt, darf die Telefongesellschaft den Betrag dafür nicht einfordern. Tut sie das dennoch, sollte man die Bundesnetzagentur verständigen, die ein Bußgeld verhängen kann. Wer den Betrag bereits bezahlt hat, kann im Falle des rückwirkenden Rechnungslegungs- und Inkassoverbotes das Geld von der Telefongesellschaft zurückverlangen.“
Die von Abschaltung, Rechnungslegungs- und Inkassoverbot betroffenen 0900-Nummern sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de unter der Rubrik „Verbraucher“ veröffentlicht und auch in jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen zu erfragen. Bei beiden erhält man auch ein Beschwerdeformblatt, mit welchem man der Bundesnetzagentur missbrauchte Rufnummern melden kann, um weiteren Betrügern den Geldhahn zuzudrehen.
Wo die nächstgelegene Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen zu finden ist, erfährt man auf der Website www.verbraucherzentrale-sachsen.de sowie am Zentralen Servicetelefon 0180-5-797777 (0,12 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr.
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