Billige Sondertarife können im Schadenfall teuer werden – Angebotsvergleich mit oder ohne „weiche“ Rabatte
Auch in diesem Herbst buhlen die Kfz-Versicherer mit einer Unmenge an alten und neuen Rabatten um Kunden. Für Verbraucher sind diese Boni auf den ersten Blick eine gute Sache. Versicherungsnehmer sollten die Bedingungen für die Rabattgewährung aber nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn zu den Rabattvoraussetzungen falsche Angaben gemacht werden oder später gegen diese verstoßen wird, kehrt sich der Preisvorteil schnell ins Gegenteil um. Es drohen dann oftmals Beitragsnachzahlungen und darüber hinaus nicht selten auch empfindliche Vertragsstrafen.
Bei Vertragsabschluss interessiert es den Versicherer oft wenig, ob die Fragen zur Rabattgewährung richtig beantwortet werden. Doch im Schadensfall wird genau kontrolliert. Wer sich dann zum Beispiel an Hand des Tachostandes als Viel- statt als angegebener Wenigfahrer entlarvt, muss nachträglich tief in die Geldbörse greifen. Wer den Wagen vor der Haustür – statt wie gemeldet in der Garage – parkte, kann den Diebstahlschutz in der KASKO-Versicherung verlieren. Und wer sich nach ein paar Gläsern Wein vom Freund nach Hause fahren ließ, obwohl man sich als alleiniger Fahrzeugnutzer bezeichnet hatte, zahlt bei einem Unfall ebenfalls nach.
„Solche so genannten weichen Rabatte sollten nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen auch wirklich immer erfüllt werden“, sagt deshalb Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Bei anderen Rabattangeboten fällt die Entscheidung dagegen leichter. „Der neu angebotene Werkstattrabatt ist eine Überlegung wert“, meint die Verbraucherschützerin. Wer nach einem Unfall darauf verzichtet, die Reparaturwerkstatt künftig selbst frei zu wählen, kann Rabatte bis zu 20 Prozent eingeräumt bekommen. Wer sich dann im Schadensfall trotzdem für die Werkstatt seines Vertrauens entscheidet, muss allerdings damit rechnen, dass der Versicherer die Kosten beispielsweise nicht voll übernimmt.
Bei der Auswahl von Versicherern mit günstigem Preis-/Leistungsverhältnis ist die Verbraucherzentrale Sachsen zum Preis von 10 € behilflich. Ratsuchende können sich auch über die einzelnen Strafregelungen der Versicherer informieren. Je nach Wunsch kann das individuelle Angebot dann mit oder ohne Berücksichtigung der weichen Rabatte (z.B. Jahresfahrleistung, Nutzerkreis) berechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
