Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

20.11.2006
Höhere Mehrwertsteuer ab 01.01.2007
Vieles weiter mit ermäßigtem Steuersatz

Verbraucherzentrale Sachsen: Bei Mehrwertsteuer-„Geschenken“ gut mitrechnen

Alles wird teurer ab 1. Januar 2007 – oder doch nicht?
„Die höhere Mehrwertsteuer gilt nicht für alle Produkte“, sagt Renate Janeczek von der Verbraucherzentrale Sachsen. Vieles wird weiterhin mit einem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent belegt. Dazu gehören beispielsweise Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Blumen, Tierfutter oder Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr.

Es gibt auch Güter und Dienstleistungen, auf die keine Mehrwertsteuer zu zahlen ist, wie Briefporto, Rundfunkgebühren, Auslandsflüge, Arzthonorare, Praxisgebühr oder Mieten. Auf Strom-, Gas- und Wärmelieferungen, die über die Nebenkosten abgerechnet werden, entfällt jedoch der volle Mehrwertsteuersatz von künftig 19 Prozent.

„Auch wenn vielfach die Auffassung herrscht, dass eine dreiprozentige Mehrwertsteuererhöhung automatisch zu einem dreiprozentigen Preisanstieg führe, ist dies rechnerisch falsch“, klärt Janeczek auf. Denn die Mehrwertsteuer darf nicht auf die Endverkaufspreise (Bruttopreise) berechnet werden, sondern muss auf die Nettopreise bezogen werden. Als Faustregel, kann man deshalb davon ausgehen, dass der Preisanstieg, gemessen an den Bruttopreisen, nur knapp 2,6 Prozent beträgt.

Bei Versprechen einiger Auto- und Möbelhändler, ihren Kunden derzeit die Mehrwertsteuer zu „schenken“, sollte man gut mitrechnen. Denn zum einen beträgt der tatsächliche Preisnachlass nicht 16, sondern nur 13,8 Prozent, weil die Steuer auf den Nettobetrag aufgeschlagen wird. Zum anderen sind durch geschicktes Verhandeln vor dem Kauf eines Autos oder von Möbeln ohnehin Preisnachlässe von bis zu 15 Prozent möglich.

Bei Preiserhöhungen darf auch nicht vergessen werden, dass noch andere Faktoren, darunter steigende Energie- und Lohnkosten oder Ernteausfälle infolge des trockenen und heißen Sommers eine Rolle spielen können. Nahezu undurchschaubar sind jedoch manche Entscheidungen der Beamten des Bundesfinanzministeriums, die beispielsweise für Pflanz- oder Frühkartoffeln den ermäßigten Steuersatz erheben, für Süßkartoffeln jedoch die volle Besteuerung vorsehen.

Ein Faltblatt mit Tipps rund um die Mehrwertsteuererhöhung halten in den nächsten Tagen auch die Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen bereit. Außerdem ist dieses unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de und dort unter „Downloads“ zu finden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link270412A.html