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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

23.11.2006
Rechtsschutzversicherung hält oft nicht was sie verspricht

Verbraucherschützer klären über irrtümliche Annahmen auf

Wird der Werbung Glauben geschenkt, müssen sich rechtsschutz-versicherte Verbraucher bei einem Rechtsstreit keine Sorgen über die Kosten machen. Deshalb schätzen viele Sachsen diese Versicherung als wichtig ein. Sachsens Verbraucherschützer sehen das jedoch anders.

„Die Tücke steckt wieder einmal im Kleingedruckten, hier in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)“, macht Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam. Ein Werbeargument ist beispielsweise, dass der Versicherungsschutz weltweit gilt. Das ist zwar generell richtig, allerdings gibt es beim Kostenersatz Einschränkungen. Wer für eine deutsche Firma in den USA arbeitet und arbeitsrechtlichen Ärger bekommen hat, kann wegen des örtlichen Geltungsbereichs der Rechtsschutzversicherung nicht unbedingt auf eine Übernahme der Kosten vertrauen. Dieses geographische Gebiet ist nämlich nicht erfasst. Wenn dann auch noch der gesetzliche Gerichtsstand nicht in Deutschland liegt, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.
Hinsichtlich der Übernahme von Anwaltskosten sollte man wissen, dass sich der Versicherungsschutz nur auf die gesetzliche Vergütung bezieht. Bei schwierig gelagerten Rechtsstreitigkeiten treffen Anwälte mit ihren Mandanten mitunter auch abweichende Vereinbarungen über eine höhere Vergütung. Die wird von der Versicherung dann aber nicht in vollem Umfang übernommen.

Auch im Hinblick auf die Leistungsarten besteht viel Unklarheit. So ergibt sich zum Beispiel aus dem Beratungsrechtsschutz nicht für jede Beratung beim Anwalt eine Kostendeckung. In familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten wird nur dann geleistet, wenn sich die Rechtslage des Versicherungsnehmers verändert hat und deshalb eine Beratung nötig ist. Folgeberatungen sind nicht erfasst. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz kommt in verhältnismäßig wenigen Fällen zur Anwendung. Er betrifft nur Beamte und Angehörige von Standesberufen, wie etwa Architekten. Strafrechtsschutz wird auch eher selten eintreten, denn soweit Vorsatz im Spiel ist, gibt es keine Leistung. Viele Vergehen, wie zum Beispiel Diebstahl oder Betrug, können nur vorsätzlich begangen werden.
Neben diesen Tücken sollten einem noch weitere Hindernisse bekannt sein. Es gibt eine allgemeine 3-monatige Wartezeit, um Zweckabschlüsse zu vermeiden. Keine Wartezeiten existieren interessanterweise in den Leistungsarten Beratungs-, Disziplinar- und Standes- sowie Strafrechtsschutz. Und schließlich prüft der Versicherer vor Erteilung einer Deckungszusage grundsätzlich immer, ob in dem Streit für den Versicherungsnehmer Aussicht auf Erfolg besteht …


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link271172A.html