Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

27.11.2006
Keine Werbung mittels Telefonterror

Sanktionen gegen das bestehende Werbeverbot müssen verstärkt werden

Die Rechtslage ist seit langem eindeutig: Telefon-, Fax und E-Mail-Werbung bei Privatpersonen ist in Deutschland verboten, wenn keine Einverständniserklärung der Umworbenen vorliegt. Dennoch ist der so genannte „kalte Anruf“ alltäglich. Viele Menschen empfinden es als Belästigung oder Unverschämtheit, wenn sie in ihrer Privatsphäre damit konfrontiert werden. Aktuelle Umfragen in vielen Bundesländern bestätigen, dass fast alle Verbraucher mit unerwünschten Anrufen von Call-Centern oder durch Bandansagen Erfahrungen sammeln konnten.

Betroffene berichten sogar von Telefonterror oder Beleidigungen, wenn sie nicht auf Werbeangebote eingehen. Wer dann aber den „Argumenten“ der Telefonwerber folgt, findet sich schnell in einer unnützen und zudem teuren Vertragsbeziehung wieder. Besonders häufig sind zum Beispiel Anrufe von Telefonanbietern, die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Vertragsabschluss bewegen wollten oder gar Verträge ‚untergeschoben’ haben.

Joachim Betz, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen meint: „Jetzt ist die Schmerzgrenze erreicht. Der Gesetzgeber muss wirksame Sanktionen ansetzen, die dann tatsächlich abschrecken.“ Eine Gelegenheit für die Verschärfung der Sanktionen biete der Gesetzentwurf für eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Nach diesem Gesetz ist der Missbrauch zugeteilter Rufnummern verboten. Missbrauch liege auch vor, wenn ein Anbieter sein Telekommunikationssystem nutze, um illegale Werbung telefonisch an den Mann zu bringen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützte daher eine Initiative ihres Bundesverbandes und forderte sächsische Bundestagsabgeordnete auf, eine wirksame Sanktionsregelung gegen die missbräuchliche Telefonwerbung in das Telekommunikationsgesetz einzubauen.

Verbraucher, die Probleme mit unerlaubter Telefonwerbung haben, können sich gern an eine der 13 sächsischen Beratungsstellen wenden. Wo diese zu finden sind, erfährt man am Zentralen Servicetelefon unter 0180-5-797777 (0,12 €/Min. aus dem deutschen Festnetz), wo auch gleich ein Beratungstermin vereinbart werden kann, oder auf der Homepage unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link273522A.html