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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

01.12.2006
Wenig beachtetes Urteil bringt manchem Kreditnehmer bares Geld

Verbraucherzentrale Sachsen bietet rechnerische Überprüfung an

Anfang Mai dieses Jahres erging ein Urteil des Bundesgerichtshofes (XI ZR 119/05), dem in der Praxis bisher noch wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die obersten Richter stellten fest, dass Verbraucher nur insgesamt 4 Prozent Zinsen für ihren Kredit zahlen müssen, wenn die Bank im Vertrag die Gesamtkosten des Darlehens nicht in vollem Umfang bis zur endgültigen Rückzahlung angegeben hat. Oft haben die Kreditinstitute fälschlicherweise nur einen Teilbetrag der Kosten, nämlich bis zum Ende der Zinsbindungszeit, ausgewiesen. Damit das Urteil Anwendung findet, darf das Darlehen jedoch grundsätzlich nicht grundpfandrechtlich gesichert worden sein.

Interessant wird dies insbesondere dann, wenn das geliehene Geld zur Finanzierung von Beteiligungen an Immobilienfonds oder Unternehmen dient. Im Ergebnis können Kreditnehmer eine Neuabrechnung ihres Kreditvertrages mit dem niedrigen gesetzlichen Zins in Höhe von 4 Prozent pro Jahr verlangen. So kann die höchstrichterliche Rechtsprechung manchem Kreditnehmer eine spürbare finanzielle Entlastung bringen. Je nach Darlehenshöhe kann es sich dabei um Beträge im vier- oder fünfstelligen Bereich handeln. Zum einen ergeben sich für die Vergangenheit Rückzahlungsansprüche, zum anderen werden bei noch weiter laufenden Verträgen in der Zukunft Aufwendungen erspart. In einem Fall aus Frankfurt/M. verhalfen die dortigen Verbraucherschützer einer Frau, die bisher 8,5 Prozent Zinsen auf ihr Darlehen zahlte, zu einer Gesamtersparnis von ca. 20.000 €.

Die sächsischen Verbraucherschützer bieten für 50 € die rechnerische Überprüfung der Kredite und Hilfe bei der Geltendmachung von Ansprüchen an. Wer zunächst wissen möchte, ob sein Darlehen unter die Rechtsprechung fällt, sollte bei der Verbraucherzentrale Sachsen einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren und gegen ein Entgelt von 15 € seine Vertragsunterlagen prüfen lassen. Die Terminvereinbarung ist am Zentralen Servicetelefon unter der Rufnummer 0180-5-797777 (0,12 €/Min aus dem deutschen Festnetz) Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 16.00 Uhr möglich.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link273952A.html