Sachsens Verbraucherschützer warnen vorm Tarnen, Täuschen, Abkassieren
Gerade in der Adventszeit lassen sich viele einsame Menschen, getragen von der Hoffnung, in froher, vorweihnachtlicher Atmosphäre ein paar angenehme Stunden mit Gleichgesinnten zu verbringen, zur Teilnahme an Ausflügen und Veranstaltungen bewegen. Doch diese entpuppen sich nur allzu oft als so genannte Kaffeefahrten, zu welchen alles Mögliche in reißerischen, massenhaft versandten Einladungen oder Gewinn-Mitteilungen versprochen wird. In Wahrheit wollen dreiste Firmen die Teilnehmer nur auf solche „Kaffeefahrten“ locken, um dann abzukassieren, warnen Sachsens Verbraucherschützer.
Statt des versprochenen attraktiven Tagesausflugs und der Übergabe der Gewinne und Geschenke erwartet die Teilnehmer eine stundenlange Verkaufsveranstaltung, in der sie mit oft aggressiven Methoden zum Kauf meist völlig überteuerter Produkte von zweifelhafter Qualität gedrängt werden. Der erhoffte Gewinn erweist sich plötzlich nur noch als wertlose Nominierung oder wird beim Kauf eines Produkts oder bei der Buchung einer Reise verrechnet. Auch die versprochenen Geschenke entpuppen sich immer wieder als leere Versprechen. Beim gewonnenen Wäschetrockner handelt es sich um eine einfache Wäscheleine, aus dem Handstaubsauger wird ein billiger Plastik-Tischroller.
Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet in ihren Beratungsstellen ein neues, kostenloses Faltblatt zum Thema Kaffeefahrten an. Es hilft zu erkennen, ob Werbeverkaufsveranstaltungen das Ziel von Gewinnmitteilungen sind, mit welchen Tricks die Veranstalter arbeiten und zeigt, welche Rechte Verbraucher bei übereilt abgeschlossenen Verträgen haben. Das Faltblatt ‚Kaffeefahrten: Tarnen, Täuschen, Abkassieren’ kann in den Beratungsstellen abgeholt und auch im Internet auf der Website www.verbraucherzentrale-sachsen.de im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Beratungstermine können am Zentralen Servicetelefon 0180-5-797777 montags bis freitags zwischen 10 und 16 Uhr vereinbart werden (0,12 €/Min. bei Anruf aus dem deutschen Festnetz).
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
