Sachsens Verbraucherschützer gespannt auf kurzfristig ausstehende Entscheidungen
Am 11. Dezember 2006 wird um 10 Uhr am Oberlandesgericht Dresden bereits in zweiter Instanz über eine der beiden Sammelklagen der sächsischen Verbraucherschützer entschieden. „Wir hoffen, dass das Oberlandesgericht eine ähnlich erfreuliche Entscheidung wie die Vorinstanz, das Landgericht Dresden, zugunsten der ca. 160 Kläger, deren Verfahren wir als Verbraucherzentrale koordinieren, fällen wird“, so die Juristin der Verbraucherzentrale, Bettina Dittrich.
Gleich am Folgetag steht die Entscheidung im zweiten Sammelklageverfahren vor dem Landgericht Chemnitz an, bei dem die sächsischen Verbraucherschützer die Klagen von mehr als 400 Verbrauchern koordinieren. Hier ist Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf den 12.12.2006, 10 Uhr, beim Landgericht Chemnitz. „Wir sind uns allerdings nicht sicher, ob es an diesem Tag tatsächlich schon zu einem Endurteil kommt. Eine mündliche Verhandlung findet an diesem Tag ohnehin nicht statt, da der Termin nur als Verkündungstermin bestimmt wurde. Auf Grund des Verlaufes der mündlichen Verhandlung vermuten wir eher“, so Bettina Dittrich, „dass am 12.12.2006 eine Zwischenentscheidung ergeht, das könnte nach unseren Mutmaßungen ein Beweis- oder ein Hinweisbeschluss sein“.
In jedem Falle sind Sachsens Verbraucherschützer auch bei diesem Verfahren seit Monaten mit viel Engagement bei der Sache und hoffen, im Interesse der Kläger und letztlich aller Gaskunden, die mit ähnlichen rechtlichen Fragen konfrontiert sind, dass die Gerichte zugunsten der Gaskunden entscheiden.
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