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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

22.12.2006
Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen

Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt: Sonderkündigungsrecht nutzen

Nun ist es raus und die Wellen schlagen hoch. Einige ganze Anzahl von Krankenkassen erhöhen zum 1. Januar 2007 ihre Beitragssätze und das in beträchtlichem Umfang. Für einen Großteil der sächsischen Versicherten sind das bis jetzt die AOK Sachsen mit einer Beitragserhöhung von 0,9 Prozent, die DAK mit 0,7 %, die Barmer mit 0,6 Prozent und die Techniker-Krankenkasse mit 0,3 %.
Das bedeutet für die Versicherten, dass sie auch hier wieder tiefer in die Taschen greifen müssen. Nicht genug, dass schon die Mehrwertsteuererhöhung auf 19 % für jeden höhere Ausgaben ab dem nächsten Jahr bringt.
Aber auch die Arbeitgeber werden mehr zur Kasse gebeten, denn Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich diese Erhöhungen je zur Hälfte.

Auch für Sachsens Verbraucherschützer ist nicht nachvollziehbar, warum die Krankenkassen eine derartige Erhöhung der Beitragssätze vornehmen. Ist dies gar schon wieder ein Vorgriff auf die kommende Gesundheitsreform oder sind dies noch die Auswirkungen der „alten“?

Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, rät deshalb wechselwilligen Versicherten von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und ihrer alten Krankenkasse den Rücken zu kehren. Bei der Erhöhung des Beitragssatzes zum 01. Januar 2007 kann der Versicherte innerhalb von 2 Monaten seine Krankenkasse kündigen, d.h. bis zum Monatsende des zweiten Monates nach der Erhöhung muss die Kündigung bei der Kasse vorliegen. Sowohl beim Sonderkündigungsrecht als auch bei der ordentlichen Kündigung kann die Kasse zum Ende des übernächsten Kalendermonates gekündigt werden. Wer also gleich im Januar kündigt, kann einer neuen Kasse zum 01.04.2007 angehören. In Fällen der Beitragserhöhung ist der Versicherte nämlich nicht an die 18-monatige Bindungsfrist bei der Kasse gebunden.
Die gekündigte Kasse muss dann innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung dem Versicherten eine Bestätigung zukommen lassen, die dieser dann der neuen Kasse vorzulegen hat.

Ab Anfang Januar 2007 halten die sächsischen Verbraucherschützer in allen Beratungsstellen einen aktualisierten Beitragsvergleich der gesetzlichen Krankenkassen bereit, der auch über das Internet unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de abgerufen werden kann.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link276832A.html