Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsangebote

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

09.01.2007
Sonderkündigungsrecht bei steigendem Kassenbeitrag

Verbraucherzentrale Sachsen hält neuen Beitragsvergleich bereit

Zahlreiche gesetzliche Krankenversicherungen haben pünktlich zum Jahresbeginn ihre Beitragssätze angehoben. Das sind neben den großen Kassen wie der AOK Sachsen, der Barmer oder der DAK auch zahlreiche Betriebskrankenkassen.
Wer dem gegensteuern will und wechselwillig ist, kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und seiner Kasse den Rücken kehren. „Dazu ist bis Februar 2007 Zeit, d.h. die Kündigung muss bis zum 28. Februar 2007 bei der alten Kasse vorliegen“, sagt Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Unabhängig davon kann der Versicherte seiner Krankenkasse kündigen, wenn er dort 18 Monate Mitglied war.
Sowohl bei dieser ordentlichen als auch bei der außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist 2 Monate zum Monatsende. Wer also noch in diesem Monat kündigt, kann ab dem 01. April einer neuen Kasse angehören. Die bisherige Kasse muss innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung ausstellen, die der gewählten Kasse vorzulegen ist. Von dort erhält man dann eine Mitgliedsbescheinigung.

Um es Wechselwilligen leichter zu machen, hält die Verbraucherzentrale Sachsen in allen 13 Beratungsstellen einen Beitragsvergleich zum Preis von 2 € bereit. Diesen kann man sich auch im Internet unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de kostenlos herunterladen. Für die Selbstständigen gibt es ebenfalls eine aktualisierte Beitragsübersicht, die auch im Internet zur Verfügung steht und in den Beratungsstellen für
2,50 € abgeholt werden kann.

Bei der Krankenkassenwahl sollte man aber trotz aller Ersparnismöglichkeiten nicht nur auf den Beitragssatz schauen, sondern auch den Service nicht vergessen. Obwohl die Leistungen der Kassen zu 95 % gleich sind, gibt es doch kleine feine Unterschiede. Das sind z.B. die Bezahlung von Akkupunktur oder Zusatzleistungen bei ambulanten Kuren und in der häuslichen Krankenpflege. Für ältere Versicherte ist ein dichtes Geschäftsstellennetz wichtig, um sich lange Wege zu ersparen. Auch chronisch Kranke sollten genau die Angebote der Krankenkassen prüfen, ob gerade für ihre Erkrankung dort eine zusätzliche Leistung angeboten wird.

Wer Fragen zum Krankenkassenwechsel hat, kann sich an alle 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Informationen zur persönlichen und telefonischen Beratung sowie zur Terminvergabe gibt es am Zentralen Servicetelefon unter der Nummer
0180-5-797777 montags bis freitags zwischen 10 und 16 Uhr (0,14 €/Min. bei Anruf aus dem deutschen Festnetz).


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link278242A.html