Verbraucherschützer informieren über Sturmversicherung
Das Sturmtief Kyrill wird mit einer Stärke bis 12 auf der Beaufort´schen Skala auch in Mitteldeutschland Spuren hinterlassen. Nicht allen Schäden wird dabei vorgebeugt werden können. An Gebäuden außen angebrachte Sachen sind den Naturkräften besonders ausgesetzt, so z.B. Satellitenschüsseln und Markisen. Dabei kann es passieren, dass diese abgerissen und dabei nicht nur selbst zerstört werden, sondern im schlimmsten Fall auch noch Personenschäden verursachen. Wie steht es da um den Versicherungsschutz?
In Frage kommen die Privathaftpflicht-, die Grundbesitzerhaftpflicht-, die Unfall-, Wohngebäude-, die Hausrat- und die Fahrzeugversicherung. Die Haftpflichtversicherungen zahlen, wenn dem Versicherten ein schuldhaftes Handeln vorgeworfen werden kann. „Denkbar ist, dass die nicht ordnungsgemäß gewartete Satellitenschüssel, die dadurch nicht mehr fest verankert war, durch den Sturm abknickt und dabei einen Passanten verletzt oder ein Auto beschädigt“, schildert Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, einen möglichen Fall. War die Antenne an einem Einfamilienhaus angebracht, reguliert die Privathaftpflichtversicherung den Schaden, bei Mehrfamilienhäusern die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Trifft den Hauseigentümer jedoch keinerlei Schuld, kann der Geschädigte eventuell nur Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung oder Fahrzeugversicherung erhalten. Wird durch eine „fliegende Schüssel“ das Mauerwerk oder Dach des eigenen Hauses beschädigt, kommt dafür die Wohngebäudeversicherung auf. Sie tritt auch ein, wenn in Folge dessen, Fenster zu Bruch gehen und dadurch nachfolgend Regen in den Wohnraum eintritt und so Nässeschäden am Fußboden entstehen. Die zerstörte Antenne oder Markise ersetzt wiederum die Hausratversicherung.
Sachsens Verbraucherschützer bieten Betroffenen rund um die Versicherung von Sturmschäden gern ihren Rat an. Beratungstermine können am zentralen Servicetelefon unter 0180-5-797777 (0,14 €/Min) montags bis freitags zwischen 09.00 und 16.00 Uhr vereinbart werden.
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