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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

22.01.2007
Nach der Gaspreisrevolution nun die Strompreisrevolte?

Verbraucherschützer geben Empfehlungen, wie man sich gegen Strompreiserhöhungen wehren kann

Nachdem sich bundesweit bereits Hunderttausende gegen erhöhte Gaspreise wehren, äußern immer mehr Verbraucher ihren Unmut auch gegenüber den Preiserhöhungen der Stromversorger. „Kann man die Zahlung des Erhöhungsbeitrages hier auch kürzen“, fragen viele Ratsuchende gegenwärtig bei den sächsischen Verbraucherschützern.

„So einfach ist diese Frage nicht zu beantworten, weil die Situation auf dem Strommarkt etwas anders ist als auf dem Gasmarkt“, sagt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. Seit 1998 haben die Verbraucher die Möglichkeit, ihren Stromversorger zu wechseln, d.h. sie sind nicht an ihren derzeitigen regionalen Anbieter gebunden, sondern können den Strom von einem anderen Anbieter beziehen. „Dieser Wechsel von einem teuren zu einem preiswerteren Versorger hat finanzielle Vorteile und belebt den Wettbewerb“, ermuntert Pause.

Stromtarife sind durch die Kartellbehörden zu genehmigen. Die behördliche Genehmigung ist jedoch nur ein Indiz für die Zulässigkeit des Preises und ersetzt nicht die Prüfung der Billigkeit des Preises nach § 315 BGB. Daher können die Verbraucher Widerspruch gegen die Preiserhöhungen einlegen und den Versorger auffordern, die Billigkeit, d. h. die Angemessenheit des Preises nachzuweisen.

Da ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter wesentlich einfacher. Leider scheuen sich noch viele Verbraucher davor. Vor einem Wechsel sollte klar sein, wie hoch der jährliche Stromverbrauch im Haushalt ist. Da hilft auch ein Blick auf die letzte Jahresabrechnung des Versorgers. Mit dieser Angabe kann man in Zeitungen, Zeitschriften oder im Internet günstigere Stromversorger finden. Wer damit Probleme hat und Hilfe braucht, kann sich auch an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden.

Eine effiziente Möglichkeit für alle Verbraucher, Kosten zu sparen, ist es, ihren Stromverbrauch zu reduzieren. Dazu gibt die Verbraucherzentrale Sachsen in ihren Beratungsstellen hilfreiche Tipps. Energieverbrauchsmessgeräte, die in jeder Beratungsstelle ausgeliehen werden können, erlauben einen Energiecheck. So erfährt man, welche Haushaltsgeräte besonders verschwenderisch sind oder wo die heimlichen Energieschlucker stecken.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link292022A.html