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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

29.01.2007
Auf den kleinen Unterschied kommt es an

Verbraucher sollten im eigenen Interesse zwischen Konditionen- und Kreditanfrage unterscheiden

Verbraucherschützer raten, vor einer Kreditaufnahme den effektiven Jahreszins bei mehreren Banken und Sparkassen zu vergleichen, denn es gibt große Unterschiede bei den Zinsen. Wer sich in diesem Sinne als mündiger Verbraucher verhält, riskierte bisher jedoch, mit jedem weiteren Angebotsvergleich höhere Zinsen. Hintergrund dafür ist der Fakt, das Kreditanfragen bei der SCHUFA gespeichert werden. Die Vertragspartner der SCHUFA können die Kreditanfrage des Verbrauchers 10 Tage lang sehen und werden misstrauisch, wenn man sich bereits zuvor bei mehreren anderen Banken nach den Zinsen erkundigt hat. Dies quittieren sie dann mit höheren Zinsen. Gegen diese Praxis hagelte es von Verbraucherschützern Kritik, die nun endlich zu einer Änderung der Vorgehensweise geführt hat. Zukünftig muss von der Bank, die die Kundendaten an die SCHUFA meldet, zwischen Konditionen- und Kreditanfragen unterschieden werden.

„Dieser kleine Unterschied, hat für Verbraucher große Wirkung“, macht Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam. Konditionenanfragen werden zwar weiterhin der SCHUFA mitgeteilt, jedoch sind sie für die anderen Banken und Sparkassen nicht sichtbar. Demzufolge kann es nicht mehr passieren, dass sich mit jeder Angebotseinholung der Zinssatz für den Verbraucher verschlechtert. „In der Praxis wird sich jedoch nur etwas ändern, wenn der Verbraucher über diesen feinen Unterschied Bescheid weiß und dem Bankberater einen dementsprechenden Hinweis gibt“, klärt die Verbraucherschützerin auf. „Wer aufgefordert wird, seine Einwilligung in das Einsehen der SCHUFA-Daten zu erklären, sollte darauf bestehen, dass dabei nur das Merkmal „Anfrage Kreditkonditionen“ verwendet wird“, empfiehlt Hoffmann. Wenn die Kreditsachbearbeiter richtig geschult wurden, dürfen sie diese Anfrage dann nicht mehr als Kreditanfrage werten und sie bleibt für den Verbraucher ohne Nachwirkung. „Ob sich die Bank diesbezüglich korrekt verhalten hat, kann mittels einer Eigenauskunft bei der SCHUFA überprüft werden“, empfiehlt Andrea Hoffmann weiter. Findet sich dennoch das Stichwort Kreditanfrage wieder, sollte der Verbraucher auf Löschung drängen. Über diesbezügliche Verbraucherrechte, die sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben, informieren die sächsischen Verbraucherschützer im Rahmen ihrer Beratungsangebote.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link294542A.html