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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

01.02.2007
DSL – das lange Warten

Bei Sachsens Verbraucherschützern mehren sich Beschwerden

Der Leipziger Norbert D. hat die Nase voll. Nachdem er Anfang Januar 2007 beim DSL-Provider Freenet einen DSL-Anschluss in Auftrag gegeben hatte, hüllt sich der Anbieter in Stillschweigen. Für Nachfragen zur Anschlussfreischaltung fand sich kein Ansprechpartner, das Kontaktformular auf der Freenet-Homepage funktionierte nicht und an der Hotline von Freenet war niemand erreichbar. Als er schließlich erfuhr, dass der Anschluss frühestens in 2 Monaten freigeschaltet werden könne, widerrief der Verbraucher den Vertrag per E-Mail und Einschreiben, worauf Freenet sich bis heute nicht geäußert hat.

„Über solche Erfahrungen berichten uns DSL-Abonnenten in letzter Zeit gehäuft“, macht Katja Henschler, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen, auf dieses Problem aufmerksam. Sie rät deshalb, bei der Wahl eines Anbieters nicht nur auf den Preis und eventuelle technische Vorzüge eines Angebots zu achten. „Verbraucher sollten vor der Bestellung eines DSL-Anschlusses unbedingt auch Informationen über den Kundenservice des gewünschten Anbieters einholen. Das geht besonders gut über Internet-Foren, in denen andere von ihren Erfahrungen mit dem jeweiligen Anbieter berichten“, weiß die Verbraucherschützerin. Dort erfährt man, was nicht in der Werbung des Anbieters zu lesen ist, etwa wie er mit Anfragen und Beschwerden der Kunden umgeht und wie schnell er hierauf reagiert. Teilweise gelingt es Verbrauchern überhaupt nicht, Beschwerden an ihren Anbieter heranzutragen, weil dieser schlichtweg nicht zu erreichen ist bzw. auf schriftliche Anfragen nicht reagiert. Bei einigen DSL-Providern kommt außerdem der Verdacht auf, dass sie niedrige Tarife über eine teure Kundenhotline kompensieren wollen.

Wer nach der Bestellung eines DSL-Anschlusses vergeblich auf eine Bestätigung des Anbieters wartet, der kann seine Erklärung schriftlich widerrufen. Gibt es Probleme bei der Freischaltung des Anschlusses oder läuft das DSL nicht einwandfrei, sollte man seinem Anbieter eine letzte Frist von etwa 2 Wochen für die Bereitstellung setzen. Ist diese erfolglos verstrichen, ist der Kunde berechtigt, ohne Weiteres den Vertrag zu kündigen. Hier empfiehlt es sich stets, ein Einschreiben mit Rückschein zu versenden. „Wenn sich allerdings nach erfolgter Kündigung der Provider sperrt, den DSL-Port freizugeben, damit dieser für einen anderen Anbieter verfügbar ist, bleibt unter Umständen nur noch der Weg zum Gericht“, so Henschler.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link295522A.html