Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

14.02.2007
Gerubbelt und geneppt

Mit Gewinnspiel über 30 Freiminuten lockt freenetPhone Verbraucher in Vertrag und täuscht über Widerrufsrecht

In Einkaufszentren stehen sie derzeit gern und häufig, die Werber der Hamburger Firma freenetPhone. Mit einem vollmundig gepriesenen „Gewinn“ von 30 Freiminuten werden an ihren Ständen die Unterschriften der ahnungslosen Verbraucher unter eine „Tarifanmeldung für Ihren Telekom-Anschluss“ erschlichen. Erst mit einem Bestätigungsschreiben von freenetPhone oder einer Mitteilung der Telekom, dass „antragsgemäß“ die Umstellung des Telefonanschlusses auf freenetPhone erfolgt sei, wird den Verbrauchern klar: Statt eines Gewinns haben sie einen so genannten Preselection-Vertrag unterschrieben, d.h. die Voreinstellung des Telekom-Anschlusses auf einen anderen Anbieter.

Für die Verbraucherzentrale Sachsen ist diese gezielte Täuschung der Verbraucher, mit der freenetPhone derzeit massenhaft auf Kundenfang geht, mehr als nur ein großes Ärgernis. „Die Praxis von freenetPhone ist eine unlautere Wettbewerbshandlung und somit unzulässig“, so Katja Henschler, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Doch damit nicht genug. Erklären Verbraucher den Widerruf des Vertrags, weist freenetPhone diesen schriftlich oder neuerdings auch durch telefonische Anrufe bei den Verbrauchern zu Hause als verspätet zurück. „Auch hier täuscht freenetPhone über die Rechtslage hinweg “, weiß Katja Henschler und erläutert: „Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der Verbraucher eine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat.“ Weil den Verbrauchern jedoch keinerlei Unterlagen übergeben werden, fehlt es an einer solchen Belehrung, so dass das Widerrufsrecht unbefristet besteht. Wurde die Unterschrift vom Ehepartner oder den Kindern des Anschlussinhabers geleistet, kommt ohnehin kein wirksamer Preselection-Vertrag zustande. Denn ein solcher kann nur vom Anschlussinhaber selbst geschlossen werden.

Trotz der eindeutigen Rechtslage brauchen die geneppten Verbraucher meist noch starke Nerven, sei es bei der weiteren Auseinandersetzung mit freenetPhone oder der Rückumstellung ihres Telefonvertrags auf die Telekom. Um dem vorzubeugen, können Verbraucher die Telekom vorsorglich bitten, Anschlussumstellungen nur nach ihrem schriftlichen Einverständnis vorzunehmen. Die sächsische Verbraucherzentrale hält hierfür ein Musterschreiben bereit, das in allen Beratungsstellen kostenlos erhältlich ist. Das Schreiben kann auch im Internet unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de heruntergeladen werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link299922A.html