Verbraucherzentrale Sachsen informiert Anleger über ihre Rechtssituation
Immer mehr Anleger, die seit Jahren ihr Geld der Göttinger Gruppe (Göttingen) anvertraut haben, machen sich derzeit Sorgen, dass hohe finanzielle Verluste auf sie zukommen könnten. Davon zeugen vermehrte Nachfragen bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Hintergrund sind die anhaltend schlechten Nachrichten aus dem Umfeld dieses auf dem Grauen - also nicht staatlich überwachten Kapitalmarkt tätigen Anbieters. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät Anlegern, sich spätestens jetzt über ihre Rechte und Pflichten zu informieren.
Die Angst vor hohen finanziellen Verlusten ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen durchaus begründet. Zum einen besteht für die atypisch stillen Gesellschafter die Gefahr, ihre Einzahlungen zu verlieren, zum anderen können auf sie sogar noch verschiedene Nachforderungen seitens der Gesellschaft oder des Finanzamtes zukommen. Wesentlicher Hintergrund dafür ist, dass die Anleger auf Basis der vertraglichen Gestaltung in die Rolle von Mitunternehmern geraten sind, die so nicht nur an möglichen Gewinnen, sondern ebenso an Verlusten der Gesellschaft beteiligt sind. „Über die tatsächliche Höhe der Verluste kann aus Verbraucherschutzsicht nur gemutmaßt werden. Um „Peanuts“ dürfte es sich dabei jedoch nicht handeln“, glaubt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Verschiedene Rechtsanwälte, die Anleger vertreten, berichteten davon, dass die Gesellschaft nur dann noch Auszahlungen vornimmt, wenn ihr im Hinblick auf ihre Zahlungsfähigkeit mit der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung gedroht wird.
Anleger, die jetzt wissen wollen, was auf sie zukommen kann und ob beziehungsweise wie sie der möglichen Misere noch entgehen können, sollten sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen persönlich beraten lassen. Die gute Nachricht diesbezüglich ist, dass nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung (AZ XI ZR 44/06) Schadenersatzansprüche wegen eventueller Verletzung von Aufklärungspflichten in aller Regel auch dann noch nicht verjährt sind, wenn sich der Fall schon vor dem 01. Januar 2002 ereignet hat. Vielmehr kommt es darauf an, wann der Anleger von dieser Situation erfahren hat.
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