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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

23.03.2007
Gesundheitsreform 2007
Ab 01.04.2007 Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse

Privat Versicherte können erst ab Juli in ihre Krankenversicherung zurück

Voraussichtlich ab 01. April tritt das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenkasse in Kraft. Danach müssen all diejenigen, die ihren Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verloren haben, wieder von ihrer Krankenkasse aufgenommen werden. „Das wird wohl vor allem die Selbstständigen betreffen, die in der Regel wegen nicht gezahlter Beiträge in der Vergangenheit von ihrer Kasse eine Kündigung erhielten“, vermutet Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Sowohl dieser Personenkreis als auch andere Verbraucher, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr gesetzlich oder privat versichert waren, werden nun aufatmen. Denn sie werden nun wieder in das soziale Netz der GKV oder zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung (PKV) aufgenommen werden. Die Gesundheitsexpertin rät allen Betroffenen dringend, jetzt selbst aktiv zu werden und sich an ihre Kasse zu wenden. Wer diesen Termin versäumt, müsste sonst mit Nachzahlungen ab dem 1. April rechnen.
„Seit langem schon ist es eine Forderung der Verbraucherzentralen, dass keiner aus dem Netz der solidarischen Krankenversicherung fallen darf“, erinnert Marion Schmidt.

Ehemals privat Versicherte hingegen müssen sich noch bis zum 01.07.2007 gedulden. Erst ab diesem Zeitpunkt können sie - ohne Risikozuschläge und Gesundheitsprüfung - wieder Mitglied ihrer früheren privaten Krankenversicherung werden. Diese bietet ihnen einen Standardtarif an, der den Leistungen in der GKV ähnelt.

Ab dem 01.01.2009 gibt es dann in ganz Deutschland eine Versicherungspflicht für alle. Dann müssen die privaten Krankenversicherungen (PKV) einen Basistarif zu bezahlbaren Prämien anbieten, der den Standardtarif ablöst. Auch da dürfen keine Risikozuschläge erhoben werden. Genaue Festlegungen dazu werden vermutlich erst im Jahr 2008 erarbeitet werden.

Sowohl der Standardtarif als auch der künftige Basistarif werden für alle freiwillig in der GKV Versicherten geöffnet sein, wenn sie von der GKV in die PKV wechseln möchten. „Der Haken dabei ist, dass ein Versicherungswechsel künftig nur möglich ist, wenn das Jahresarbeitsentgelt in 3 aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und auch zu Beginn des nächsten Kalenderjahres übersteigen wird. Stichtag für das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist der 02.02.2007 gewesen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link311112A.html