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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

02.04.2007
Übergepäck kann Flugpreisschnäppchen zunichte machen

Verbraucherzentrale Sachsen rät, beim Fliegen auch auf die Nebenkosten zu achten

Ostern steht vor der Tür und viele sind noch auf der Suche nach Reiseschnäppchen. Wer günstig fliegen will, sollte nicht nur auf den Reise- oder Flugpreis achten. Wen die Qual der Wahl plagt, welche Kleidungsstücke mit in den Urlaub sollen, der sollte im Zweifel eher mit einem leichten Koffer reisen. Wegen der Schnelllebigkeit der Veränderung von Preisen und Bedingungen - das Wissen etwa vom Vorjahr kann längst nicht mehr aktuell sein - wird eine sorgfältige Recherche kurz vor der Buchung unbedingt empfohlen.

Gerade bei so genannten Billigflügen schlagen häufig Kosten für Gepäckmitnahme deutlich zu Buche. Erst vor kurzem hat Ryanair die Preise erhöht. Aber nicht nur Billigflieger verdienen am Reisegepäck von Urlaubern, die gern mit schweren Koffern unterwegs sind. So hat beispielsweise auch British Airways die Preise für Übergepäck angehoben, so dass hier auf einem Langstreckenflug ein zweiter Koffer richtig ins Geld gehen kann. „Wer sich im Gepäcktarifdschungel zurechtfinden will, hat es häufig nicht einfach“, so die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich. „Am besten“, so empfiehlt die Verbraucherschützerin, „ist es, sich vor dem Ticketkauf bei der jeweiligen Fluggesellschaft über die Preise für den Gepäcktransport zu informieren.“
Die Freigepäckmengengrenze liegt durchaus nicht bei jeder Fluggesellschaft bei 20 kg. Einzelne Fluggesellschaften lehnen sogar die Beförderung von Gepäckstücken ab einem bestimmten Gewicht oder mit bestimmten Abmessungen ab. Dabei gibt es auch Unterschiede bei den Fluggesellschaften zwischen dem Gewicht und den Abmessungen des zulässigen Handgepäcks.
Die Preise schwanken sowohl zwischen den Fluggesellschaften als auch in Abhängigkeit von der zurückgelegten Entfernung.

Meist sind Angaben zu den Gepäckmitnahmekosten und den Grenzen für Freigepäck im Kleingedruckten zu finden. Die so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann man regelmäßig auch im Internet einsehen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link312812A.html