05.04.2007 / Rehabilitation wird zur Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder kurz gesagt der Gesundheitsreform 2007 am 1. April 2007 gibt es auch Veränderungen bei den Rehabilitationsleistungen der Krankenkassen. Diese Leistungen sind gezielt ausgebaut worden.
So wurde die medizinische Rehabilitation sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse in das Gesetz aufgenommen. Das umfasst auch die Rehabilitation für ältere Menschen, die so genannte geriatrische Rehabilitation. Bislang lag die Genehmigung der Rehabilitationsleistungen im Ermessen der Krankenkasse.
Voraussetzung für das Erbringen der Leistung ist, dass die Rehabilitation medizinisch notwendig ist. Dies ist bei vielen schwerwiegenden Erkrankungen wie z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt oder nach einer Hüftoperation der Fall. Ziel der medizinischen Rehabilitation ist es, die Patienten bei der Wiederherstellung ihrer Fähigkeiten zu unterstützen bzw. weitere Beeinträchtigungen abzuwenden.
Neu ist, dass der Versicherte sich die Rehabilitationseinrichtung auswählen kann. Diese Wahlfreiheit gilt nur dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse - nicht aber Unfall- oder Rentenversicherung - für die Rehabilitationsmaßnahme zuständig ist.
Die gewählte Einrichtung muss außerdem ein Qualitätssiegel haben, das dem der Einrichtungen entspricht, mit denen die Krankenkasse einen Versorgungsvertrag hat. Der Haken an der Wahlfreiheit ist, dass der Versicherte anfallende Mehrkosten selbst bezahlen muss.
Auch die Mutter-Kind/Vater-Kind-Kuren sind ab dem 1. April 2007 bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit als Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen.
Zusätzliche Informationen zu diesem Thema und zu den Einzelheiten der Gesundheitsreform gibt die Regionale Beratungsstelle Leipzig der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Die Beratungen sind kostenlos.
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag 10-12 Uhr und 13-15 Uhr,
Dienstag 9-12 Uhr und 13-18 Uhr, Freitag 9-12 Uhr.
Termine unter: 0341-337371-0.
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