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Beratungsstellen

Gefahr durch Zeckenbisse

17.04.2007 / Impfung gegen Hirnhautentzündung – eine Kassenleistung?

Jedes Jahr um die gleiche Zeit, nämlich beim Aufkommen frühlingshafter Temperaturen wartet die Zecke, auch Holzbock genannt, auf geeignete Opfer. Sie ist ein blutsaugender Parasit, der sich vom Blut seiner Wirte ernährt. Betroffen sind meistens Waldtiere, Haustiere und natürlich auch der Mensch.
Gefährlich kann ein solcher Zeckenbiss werden, wenn die Zecke Krankheitserreger beherbergt und diese durch den Stich überträgt. Das kann zu schweren Krankheiten führen.

Die bekanntesten Krankheiten sind die Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME), besser als „Hirnhautentzündung“ bekannt, und die Borreliose (Lyme-Krankheit).
Die Übertragung des FSME-Virus kommt meist nur in Risikogebieten vor. Zu den Risikogebieten zählen z.B. Österreich, Tschechien und einige polnische Gebiete. In Deutschland sind es neben Bayern und Baden-Württemberg inzwischen auch Thüringen und Hessen.
Gegen die FSME ist eine Impfung möglich. Dabei handelt es sich um eine aktive Impfung, d.h. es werden abgetötete FSME-Viren in den Körper injiziert. Das Immunsystem produziert daraufhin spezielle Abwehrstoffe.
„Ob diese Schutzimpfung als Pflichtleistung von der Krankenkasse bezahlt werden muss, ist bis jetzt noch offen“, sagt Ulrike Dzengel von der Beratungsstelle Leipzig der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut soll der Gemeinsame Bundesausschuss einen für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlichen und verbindlichen Impf-Katalog aufstellen.
Klar ist bereits, dass Schutzimpfungen, die wegen eines Urlaubs im Ausland nötig oder empfehlenswert sind, nicht zu den Pflichtleistungen gehören und deshalb die Kosten auch nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Die erste Entscheidung zu den Schutzimpfungen soll laut Gesetz bis zum 30. Juni 2007 getroffen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bisherigen Satzungsregelungen der einzelnen Krankenkassen zu Schutzimpfungen fort. „Deshalb ist es ratsam, dass der Versicherte bei seiner Krankenkasse noch nachfragt, ob die gewünschte Schutzimpfung bezahlt wird“, empfiehlt Dzengel.

Gegen die Borreliose gibt es keine Impfung. Hier ist die Ansteckungsgefahr wesentlich größer, da sie sich nicht auf Risikogebiete beschränkt. Bei einem Zeckenstich hilft nur das Beobachten der Einstichstelle nach Entzündungsmerkmalen. Da die Borreliose eine bakterielle Erkrankung ist, lässt sie sich im Frühstadium gut mit Antibiotika behandeln.

Weitere Informationen erhält man bei der Unabhängigen Patientenberatung in Leipzig. Die Beratungsstelle bietet außerdem ihre Hilfe zu medizinischen, psychosozialen und juristischen Fragen an. Die Beratungen sind kostenlos.

Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag 10-12 Uhr und 13-15 Uhr,
Dienstag 9-12 Uhr und 13-18 Uhr, Freitag 9-12 Uhr.
Termine unter: 0341-337371-0.
leipzig@upd-online.de


Die Verbraucherzentrale Sachsen und der Sozialverband VdK Sachsen sind die Träger der Regionalen Beratungsstelle Leipzig der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link317542A.html