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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

18.04.2007
Wenn Werbung nervt

Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt Zurückhaltung bei der Preisgabe persönlicher Daten

„Sorgfältiger Umgang mit den eigenen persönlichen Daten ist ein wichtiger Schritt, der unerwünschten Werbeflut Einhalt zu gebieten“, so die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich. Gerade aus der Angabe persönlicher Daten in Gewinnspielen, bei Preisrätseln, bei dem Beantragen von Kunden- oder Rabattkarten oder der bereitwilligen Preisgabe von Daten bei Umfragen von Marktforschungsunternehmen werden unzählige Informationen gesammelt, die ein wertvolles Wirtschaftsgut darstellen. Organisierte Adresshändler sammeln und verkaufen diese Daten, die geeignet sind, regelrechte Kundenprofile zu erstellen.

Doch nicht nur mit Zurückhaltung bei persönlichen Daten kann man sich schützen. Einen gewissen Schutz bieten auch die so genannten Robinsonlisten. So bietet ein Eintrag in die Robinsonliste des Deutschen Direktmarketingverbandes einen weitreichenden Schutz vor adressierter Werbung. Hier kann sich der Verbraucher entscheiden, ob er, so weit möglich, überhaupt keine Werbebriefe von Firmen mehr erhalten möchte, oder er kann Werbung für bestimmte Angebotsbereiche ausschließen. Einen Aufnahmeantrag kann man sich im Internet unter www.ddv-robinsonliste.de herunterladen oder unter der Rufnummer 07156-951010 anfordern.

Genervt reagieren viele Verbraucher auch auf Werbung per Mail, SMS oder Telefon. Unter www.sms-robinsonlist.de kann man sich beim Treuhänder der Robinsonlisten für Mail/SMS/Telefon dem Interessenverband Deutsches Internet e.V. in die entsprechenden Robinsonlisten eintragen lassen.
„Verbraucher sollten wissen, dass Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis rechtswidrig und falsche Höflichkeit von daher fehl am Platze ist“, rät Bettina Dittrich. Erst kürzlich hat das Landgericht Berlin entschieden, dass auch Anrufe zu Marktforschungszwecken unzulässig sind und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen (Urteil des Landgerichtes Berlin vom 30.05.2006, AZ 16 O 923/05).

„Gegen den Telekommunikationsanbieter Tele 2 mit Sitz in Düsseldorf gehen wir gegenwärtig gerichtlich vor“, sagt die Juristin, „weil es hier in letzter Zeit über Gebühr viele Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung gab.“

Schutz vor unerwünschter Faxwerbung bietet die Telefax-Robinsonliste des Bundesverbandes Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitcom). Der Eintrag erfolgt über ein Formular, das unter www.retarus.de heruntergeladen werden kann.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link317652A.html