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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

19.04.2007
Bank-Gutschrift über 5000 € ertrotzt

Verbraucherzentrale Sachsen verhilft Ehepaar mit Darlehensüberprüfung zu hoher Rückzahlung

Mehr als 5000 € erhielt jetzt ein sächsisches Ehepaar zurück, das sich zwecks Überprüfung seiner Beteiligung an einem WGS-Fonds am Jahresanfang an die Verbraucherzentrale Sachsen wandte. Beim Check des nicht grundpfandrechtlich gesicherten Darlehens der Volksbank Filder eG (Filderstadt) stellte die Verbraucherzentrale fest, dass in dem Vertrag die Angabe des Gesamtbetrages fehlerhaft war.

Die richtige Gesamtbetragsangabe ist jedoch eine gesetzliche Pflicht. Sie gibt dem Verbraucher Aufschluss darüber, welches Geldvolumen er letztlich aufwenden muss. Weil diese Information für den Verbraucher wichtig ist, hat der Gesetzgeber bei deren Fehlen klare Sanktionen festgeschrieben. Das Darlehen ist dann mit dem gesetzlichen Zinssatz von 4 Prozent neu abzurechnen. Diese Neuberechnung nahm die Verbraucherzentrale Sachsen vor. In der Folge unterstützte sie außergerichtlich auch die Durchsetzung der Ansprüche, nachdem die Bank zunächst die Forderung abwies.

Insbesondere in den neunziger Jahren haben sich auch Sachsen gern an geschlossenen Immobilienfonds, wie beispielsweise einem der vielen Fonds der WGS Wohnungsbaugesellschaft mbH (Stuttgart) beteiligt. „Diese Beteiligungen haben Anlegern bisher jedoch eher selten Freude bereitet“, weiß Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Nicht wenige Prozesse wurden seither wegen fehlerhafter Beratung bei Vertragsabschluss geführt. Seit 2006 der Bundesgerichtshof das Urteil mit dem Aktenzeichen XI ZR 119/05 gefällt hat, haben diese und andere Anleger geschlossener Fonds, die keine Schadenersatzansprüche gegen Vermittler oder die Gesellschaft durchsetzen können, eine weitere Chance, finanzielle Verluste zu mindern. Die Darlehensverträge, die im Regelfall zum Zweck der Finanzierung der Fondsbeteiligung abgeschlossen wurden, enthalten mitunter Formfehler. Daraus resultierend sinkt der Zinssatz, der bei Vertragsabschluss oft zwischen 7 und 8 Prozent lag, erheblich. Es ist dann von Beginn an nur der gesetzliche Zins in Höhe von 4 Prozent p.a. zu zahlen.
Hoffmann empfiehlt deshalb auch anderen Fondsanlegern, gegen ein Entgelt von 50 € eine Überprüfung ihrer Darlehensverträge bei der Verbraucherzentrale Sachsen vornehmen zu lassen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link317942A.html