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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

11.05.2007
„Das Pflegegutachten“ – Die Einstufung durch den Medizinischen Dienst

Neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale

Broschüre: Das PflegegutachtenPflegebedürftig zu sein, dieses Schicksal kann jeden treffen. Und das nicht nur im Alter. Auch junge Menschen können durch Krankheiten oder Unfälle plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für häusliche oder stationäre Pflegedienste und Pflegeleistungen zahlt in der Regel die Pflegeversicherung – allerdings nur, wenn der Versicherte als pflegebedürftig eingestuft wird. Die Entscheidung über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit und damit den Umfang der Leistungen der Kassen trifft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Für Betroffene und Angehörige ist der Besuch des MDK ein wichtiger Termin, der oft von Angst und Unsicherheit begleitet wird.

Wie sich Betroffene und deren Angehörige auf diesen wichtigen Termin vorbereiten, zeigt der neue Ratgeber „Das Pflegegutachten“. Er informiert, worauf die Gutachter bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit ein Auge haben und mit welchen Fragen zu rechnen ist. Verhaltenstipps fehlen ebenso wenig wie ein Musterbrief für mögliche Widersprüche.

Der neue Ratgeber „Das Pflegegutachten“ kostet 4,90 € und ist in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen zu haben (Zentrales Servicetelefon: 0180-5-797777 für 0,14 €/Min.). Für zusätzlich 2,50 € für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch ins Haus.
Bestellen kann man über die Homepage unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de oder schriftlich beim Versandservice der Verbraucherzentralen, Adersstraße 78, 40215 Düsseldorf.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link321592A.html