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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

21.05.2007
Keine Schwarz-Weiß-Malerei

Verbraucherzentrale Sachsen berät zu Ansprüchen bei
Ärger mit Reinigungsleistungen


Der Auftrag, einen weißen Pulli schwarz zu färben, den eine Verbraucherin einem Kurzwarengeschäft, das auch Reinigungsleistungen anbietet, erteilte, entpuppte sich im Nachhinein als Fehlentscheidung. Der Pulli war nach dem Färben weder richtig schwarz noch ähnelte er der Form, die er vor dem Färbeversuch hatte. Die erboste Verbraucherin, die hierfür Schadenersatz von dem Geschäft forderte, verwies man an die Färberei.

„Doch der ‚schwarze Peter’ kommt in diesem Falle tatsächlich nicht dem Reinigungsbetrieb zu“, so die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich. Dieser hatte nämlich den Kurzwarenladen darüber informiert, dass es sich bei dem Pulli um ein schwer zu färbendes Material handelt und riet deshalb von dem Vorhaben ab. Diese Information hätte die Inhaberin des Kurzwarenladens an die Kundin weiterleiten müssen, zumal im konkreten Falle wegen fehlender Etikettierung erst der Färbebetrieb feststellen konnte, dass es sich um ein ungeeignetes Material handelt. Weil davon auszugehen ist, dass die Kundin in diesem Fall ihren Auftrag zurückgezogen hätte, ist es durch die Verletzung von Sorgfaltspflichten zu einem Schaden gekommen, für den der Kurzwarenladen einzustehen hat.
Nachdem sich die Verbraucherzentrale Sachsen rechtsbesorgend in den Streit eingeschaltet hatte, kam die Verbraucherin zu ihrem Recht, erhielt allerdings ein Hausverbot im Kurzwarengeschäft. „Eine zwar äußerst kundenunfreundliche, aber rechtlich durchaus zulässige Maßnahme, um sich weitere Auseinandersetzungen mit missliebigen Kunden zu ersparen“, resümiert die Juristin und weist zugleich darauf hin, dass Streitfälle wegen mangelhafter Reinigungs- und Färbeleistungen gut über die Schlichtungsstelle für Textilreklamationen in Dresden, in der die Verbraucherzentrale Sachsen mitarbeitet, geklärt werden können. „Anfragen an die Verbraucherzentrale zu Textil- und Reinigungsreklamationen sind durchaus nicht selten und häufig nur durch fachmännische Begutachtung der Kleidungsstücke im Rahmen einer Schlichtung kostengünstig zu klären“, sagt die Rechtsexpertin.
Ratsuchende können sich hierzu am besten direkt an die Verbraucherzentrale in Dresden, Fetscherplatz 3 in 01307 Dresden wenden. Natürlich gibt es Informationen zum Procedere der Textilschlichtung auch in jeder Einrichtung der Verbraucherzentrale Sachsen oder über das Zentrale Servicetelefon der Verbraucherzentrale unter 0180-5-797777 von Montag bis Freitag jeweils 9 bis 16 Uhr. (0,14 €/Min.)


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link323342A.html