Eine Offerte „pro Korb“ oder „pro Schale“ ohne Gewichtsangabe ist unzulässig
„Schale Erdbeeren 1,99 Euro“. So oder so ähnlich ist es auf den Märkten in Leipzig zurzeit häufig zu beobachten. „Fehlt neben dem Preis die Gewichtsangabe, so ist das unzulässig.“, so Anne-Katrin Wiesemann, Referentin für Lebensmittelrecht bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Zahlreiche Anrufe von empörten Verbrauchern sind in den vergangenen Tagen eingegangen, die sich über solche Verkaufspraktiken beschwert haben. Gerade bei Erdbeeren oder Spargel ist es doch wichtig zu wissen, was das Kilo kostet. Schließlich kann man schlecht abschätzen, wie viele Gramm oder Kilogramm in einen Korb passen. Ob er ein Kilo fast und 1,99 Euro kostet oder für den gleichen Preis zwei Kilogramm enthält ist nicht unwesentlich. Die Referentin empfiehlt den Verbrauchern, sich unbedingt an das zuständige Eichamt zu wenden. Laut Karsten Riedel, Amtsleiter des Eichamtes Leipzig, sind die Kontrolleure des Eichamtes gerade jetzt verstärkt unterwegs, um solche Verstöße zu ahnden.
Die Expertinnen der Verbraucherzentrale geben an der Telefonhotline gern Auskunft zu Füllmengen- und Preisangaben bei Lebensmitteln oder geben Hinweise zur Erreichbarkeit des zuständigen Eichamtes. Unter der Nummer 0180-5-791352 (0,14 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz) können jeweils montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr Fragen zu diesem Thema, aber auch zu anderen Ernährungsthemen gestellt werden.
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