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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

19.06.2007
Nachwiegen kann sich lohnen

Eichamt Leipzig und Verbraucherzentrale Sachsen auf Kontrollgang an Obst- und Gemüseständen

Sie sind nicht immer gleichmäßig gefüllt, die offenen Schalen oder Körbe mit Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren oder anderem Obst. Das ergab eine Stichprobe, die das Leipziger Eichamt gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Sachsen auf dem Leipziger Markt vor einigen Tagen durchführte.

„Die Gründe dafür sind vielfältig“, sagt Anne-Katrin Wiesemann, Referentin für Lebensmittelrecht von der Verbraucherzentrale Sachsen. Gerade bei offen in Selbstbedienung angebotenen Obstschalen und leicht verderblichem Obst werden verdorbene Früchte aussortiert, können beim Transport aus der Schale oder aus dem Korb herausfallen. Auch durch Austrocknung kann es einen Gewichtsverlust geben, oder es steckt gar Absicht des Händlers dahinter. So mancher Kunde greift auch zur Selbsthilfe, wenn er den Eindruck hat, dass zu wenig in der Schale ist und füllt aus anderen offenen Schalen die eigene auf.

Grundsätzlich liegt bei offenen Portionspackungen die Verantwortung für die Füllmenge beim Händler. Er ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die auf der Verpackung oder an der Ware angegebene Füllmenge auch tatsächlich eingehalten wird. Verkauft er stark untergewichtige Schalen oder Körbe verstößt er gegen eichrechtliche Vorschriften. „Sowohl Händler als auch Kunden sind gut beraten, die Ware nachzuwiegen und danach gegebenenfalls aufzufüllen.“, empfiehlt Anne-Katrin Wiesemann.
Zu beachten ist dabei, dass das nicht ganz unerhebliche Gewicht der Schale oder des Korbes abgezogen werden muss. Beispielsweise kann ein kleines Pappschälchen zwischen 25 und 30 Gramm wiegen, ein kleiner Spankorb um die 100 Gramm, ein großer bis zu 200 g. Die Händler haben oft leere Schalen oder Körbe vor Ort, so dass das Gewicht der Verpackung vor Ort ermittelt werden kann.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät daher, bei größeren nachteiligen Abweichungen zwischen angegebenem und gewogenem Gewicht das zuständige Eichamt zu informieren, welches man im Internet unter www.eichamt.de leicht finden kann. Die Hersteller von Lebensmitteln, die sich ihre Konsumenten nicht verprellen wollen, sind gut beraten, beim Verkauf von Obst und Gemüse in offenen Verpackungen diese vor den Augen des Kunden noch einmal nachzuwiegen.

Die Expertinnen der Verbraucherzentrale geben an der Telefonhotline gern Auskunft zu Füllmengen oder helfen bei der Suche nach dem zuständigen Eichamt. Unter der Nummer 0180-5-791352 (0,14 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz) können jeweils montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr Fragen zu diesem Thema, aber auch zu anderen Ernährungsthemen gestellt werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link328732A.html