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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

21.06.2007
Strohhalm für Anleger der Göttinger Gruppe

Nachforderungen nicht widerstandslos hinnehmen

„Viele Anleger der Göttinger Gruppe sind jetzt in Angst und Schrecken versetzt worden, weil sie erfahren haben, dass sie höchstwahrscheinlich nicht nur ihr eingezahltes Geld verloren haben, sondern eventuell auch noch mit Nachforderungen seitens des Insolvenzverwalters konfrontiert werden“, sagt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Diese Situation kann auf Betroffene zum Beispiel dann zukommen, wenn die Einlage noch nicht vollständig erbracht war, wenn ein Zahlungsrückstand existiert, wenn in der Vergangenheit aus dem Vertrag Auszahlungen erfolgten oder wenn nach Beendigung des Vertrages ein Negativsaldo ermittelt wurde.
Über dieses spezielle Risiko im Insolvenzfall und weitere Gefahren sind die Anleger bei Vertragsabschluss jedoch oft nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden. „Aus dieser Situation kann sich für die Verbraucher ein rettender Strohhalm ergeben“, hofft die Finanzexpertin. Den Geschädigten steht in diesen Fällen ein Schadensersatzanspruch wegen Fehlberatung zu, der sich gegen die Gesellschaft richtet. „Damit könnten die Voraussetzungen für eine Aufrechnung vorliegen, sofern der Anspruch des Verbrauchers noch nicht verjährt ist“, erläutert Hoffmann weiter. Eine Aufrechnung kann nicht stillschweigend erfolgen, sondern muss erklärt werden. Diese Erklärung sollte zu gegebener Zeit gegenüber dem Insolvenzverwalter erfolgen.
Was so einfach klingt, wird allerdings in der Praxis unter Umständen mit Schwierigkeiten verbunden sein. Gesetzliche Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, im Interesse aller Gläubiger eine möglichst hohe Insolvenzmasse zu sichern. So ist es denkbar, dass dem Aufrechnungsanspruch des Anlegers mit Bezug auf Regelungen in der Insolvenzordnung widersprochen wird. Doch auch dann muss noch nicht sofort klein beigegeben werden. Im Zweifelsfall wird auch darüber ein Gericht zu befinden haben.

Anleger der Göttinger Gruppe können sich in jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen zu ihrer ganz speziellen Situation vertraulich beraten lassen. Dazu empfiehlt sich montags bis freitags zwischen 09.00 und 16.00 Uhr eine Terminvereinbarung unter 0180-5-79 7777 (0, 14 €/Min aus dem deutschen Festnetz).


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link329112A.html