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Unseriöse Schuldnerberatungen: Horrende Preise für überflüssige Leistungen

Die anerkannten Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatungen bei Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen führen zumeist lange Wartelisten. Um sich nicht Wochen oder gar Monate auf ein qualifiziertes Beratungsangebot zu gedulden, kommen Rat suchenden Schuldnern Angebote von unkomplizierter Soforthilfe wie gerufen. Immer mehr gewerbliche Anbieter offerieren hierbei ganz unterschiedliche Leistungen – aber nur selten gibt es auf den Einzelfall zugeschnittene und wirtschaftlich sowie rechtlich fundierte Beratung. Statt dauerhafter Entschuldung sind häufig nur horrende Gebühren für überflüssige Leistungen garantiert. Folgende Tipps helfen Ihnen, unseriöse Angebote zur Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatung zu erkennen:
  • Vorsicht bei reißerischer Werbung: Wo Angebote schnelle Soforthilfe versprechen, ist Vorsicht geboten. Wenn dahinter nämlich keine grundlegende Beratung und rechtliche Vertretung steht, dauert der Weg aus der Überschuldung am Ende länger als mit den Wartezeiten auf einen Beratungstermin bei einer seriösen Schuldner- und Insolvenzberatung – und er kommt darüber hinaus auch noch teuer zu stehen. Misstrauen ist auch angebracht, wenn versprochen wird, dass nur noch eine Rate an den Schuldenregulierer gezahlt werden muss, der sich dann um alles kümmert: Häufig werden mit dieser Rate nur die immens hohen Kosten des Schuldenregulierers bezahlt und die bisherigen Gläubiger gehen leer aus.
  • Kein Duo von Berater und Anwalt: Bei Angeboten, wo Berater lediglich die Daten des Schuldners aufnehmen und Unterlagen dann an einen Anwalt weiterreichen, entstehen in der Regel doppelte Kosten. Weil der Berater keine Rechtsberatungsbefugnis hat und ihm die nach dem Verbraucherinsolvenzrecht notwendige Anerkennung fehlt, kann er auch keine rechtlichen Auskünfte geben. Mit dem Anwalt haben Schuldner keinen persönlichen Kontakt, sodass Unklarheiten nicht besprochen oder Fragen nicht beantwortet werden können.
  • Kosten-Check: Bei der ersten Kontaktaufnahme sollte bereits nach möglichen Kosten gefragt werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der vermeintliche Berater erst im Gespräch erfahren will, welchen Geldbetrag der Schuldner monatlich entbehren kann. In einer seriösen Beratung informiert der Schuldnerberater über die Höhe des Pfändungsbetrags, der monatlich an die Gläubiger abzutreten ist und rechnet vor, wie viel man selbst behalten darf.
  • Vertragsabschluss: Seriöse Anbieter vereinbaren Termine in ihren Geschäftsräumen und machen keine Hausbesuche. Auch drängen sie nicht zur Vertragsunterschrift, sondern informieren ausführlich und räumen Bedenkzeit ein. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass sich die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht nur auf rein verwaltende Tätigkeiten wie das Auflisten von Gläubigern und Forderungen oder das Weiterleiten von Raten beschränken, sondern Rechtsberatung und -vertretung wesentliche Bestandteile sind. Neben dem eigentlichen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsvertrag sollten keine weiteren Verträge unterschrieben werden: Damit wird die Schuldenregulierung keinesfalls erleichtert, sondern es werden bloß weitere Verpflichtungen eingegangen, die der Schuldner nicht erfüllen kann.
  • Kreditvermittlung: Viele unseriöse Anbieter locken überschuldete Kunden mit dem Versprechen, einen Kreditvertrag vermitteln zu können. Bei genauer Prüfung umfasst solch ein Vertrag jedoch meist lediglich Leistungen zur Schuldenverwaltung. Hände weg, denn solche "Kreditverträge" sind keinesfalls geeignet, die Chancen auf einen Kredit zu erhöhen.


Eine Checkliste mit zwölf Punkten, woran Sie unseriöse Angebote zur Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatung erkennen können, erhalten Sie hier.
TitelDok.-TypGröße
Checkliste zum Erkennen unseriöser Verbraucherinsolvenz- und SchuldnerberatungCheckliste zum Erkennen unseriöser Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatung.doc DOC534.5 KB

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link329632A.html