Ab 01.07.2007 dürfen Versicherer Kranke nicht mehr ablehnen
Die Gesundheitsreform 2007 bringt ab Juli nun auch ehemals Privatversicherten das Recht, in ihr altes Versicherungssystem zurückzukehren. Betroffen sein können zum Beispiel Personen, die lange Zeit im Ausland gearbeitet haben. Weil vor Ort, etwa in den USA, den Versicherer keine Leistungspflicht traf, wurde der Vertrag beendet. Nach der Rückkehr scheiterte mitunter der Abschluss eines neuen privaten Versicherungsvertrages an Vorerkrankungen. Bei Ehescheidungen von einem privat krankenversicherten Ehepartner kommt es hin und wieder auch dazu, dass ein Partner plötzlich ohne Versicherungsschutz dasteht, etwa dann, wenn für ihn keine Beiträge mehr gezahlt wurden und der Versicherer daraufhin gekündigt hat. Manchmal kann sich der geschiedene Partner auf Grund seines Alters künftig keine eigene private Krankenversicherung mehr leisten. Finanzielle Probleme mit der Folge, dass die Prämien nicht gezahlt wurden, sind auch bei Selbstständigen oft der Grund, dass sie bisher ohne Krankenversicherung leben.
Alle Personen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden müssen, haben ab 01.Juli 2007 das Recht auf Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung. „Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung muss der Verbraucher nicht zu der Krankenversicherung zurückkehren, bei der er zuletzt versichert war, sondern kann auch eine andere Gesellschaft wählen“, informiert Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Kranke dürfen nicht mehr abgelehnt werden. „Allerdings stehen ihnen nicht alle Tarife offen, sondern nur der Standardtarif“, weist Hoffmann weiter hin. Dessen Leistungen sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse kommen hier nicht vor. Die medizinische Versorgung ist nun auch sichergestellt. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen Ärzte Versicherten im Standardtarif die Behandlung zu den entsprechenden Abrechnungssätzen verweigert haben. Die Kosten, die der Verbraucher für diesen Grundschutz aufbringen muss, orientieren sich ebenfalls an der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie dürfen nicht höher als deren durchschnittlicher Höchstbetrag sein. Das sind derzeit etwa 500 Euro im Monat. Wer die Summe nicht aufbringen kann, verliert nun nicht mehr seinen Versicherungsschutz. Bei Bedürftigkeit wird die Prämie halbiert. Ist diese dann immer noch zu hoch, sind weitere Regelungen vorgesehen, die den Betroffenen helfen werden.
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