Was man bei der Partnervermittlung beachten sollte
Gerade zur jetzigen Sommerzeit wächst bei vielen, die bisher allein waren, der Wunsch nach einem Partner.
Wie aber soll man es anfangen? Annonce, Internet oder Partnervermittlungsinstitut?
Bei der Annonce und im Internet muss man selbst tätig werden, bei der Partnervermittlung übernimmt das Institut die Auswahl. „Allerdings ist die Qualität derartiger Institute unterschiedlich“, weiß Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Da gibt es auf der einen Seite die seriöse, individuelle Beratung und Hilfestellung und auf der anderen Seite die plumpe, allein auf Provision gerichtete Verkaufsstrategie mit Hilfe von Vermittlungsverträgen.“
Außerdem kann der Vertrag an eine Clubmitgliedschaft gekoppelt sein, oder es wird ein Persönlichkeitsprofil erstellt. Wieder andere stellen Partneranschriftendepots ohne jegliche Vermittlungsleistung in den Vordergrund“.
Beim Vertragsabschluss mit einem Partnervermittlungsinstitut empfiehlt die Verbraucherzentrale deshalb, folgendes zu beachten:
Für das erste Beratungsgespräch sollten keine Kosten entstehen. Bevor man sich für ein Institut entscheidet, sollten mehrere Anbieter und deren Konditionen verglichen werden. Über den Preis kann man verhandeln. Wenn überhaupt, sollte man nur geringe Anzahlungen leisten. Die Vertragsbedingungen müssen klar und deutlich formuliert sein. Eine Blanko-Unterschrift auf Überweisungsträger ist zu vermeiden, auch
Einzugsermächtigungen sollten grundsätzlich mit Vorsicht erteilt werden,
Wechselverbindlichkeiten sind abzulehnen. Bei Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen oder finanzierten Geschäften gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine Kündigung ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich.
„Wichtig zu wissen ist, dass die Vergütung von Partnervermittlungsverträgen nicht einklagbar ist“, informiert Schmidt. „Der Bundesgerichtshof hat dies bereits im Jahr 2004 festgestellt.“
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