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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

03.07.2007
Wenn eine Reise aus Angst storniert wird …

hilft die Reiserücktrittskostenversicherung kaum

Nachdem in London wegen der Gefahr von Terroranschlägen die höchste Sicherheitswarnstufe ausgerufen wurde, reist zunehmend auch die Angst ins Königreich mit. Mancher Verbraucher möchte deshalb seine schon länger gebuchte Reise nun lieber nicht mehr antreten und vertraut auf die abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung. „Diese wird die Stornokosten jedoch kaum übernehmen“, ist sich Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen sicher.

In der Reiserücktrittskostenversicherung ist die Stornierung einer Reise dann versichert, wenn zum Beispiel eine unerwartet schwere Erkrankung zur Reiseabsage führt. Darüber, ob Angst eine solche schwere Erkrankung im Sinne der Versicherungsbedingungen ist, wurde spätestens seit dem Terroranschlag vom 11. September 2001 viel gestritten. „Leider hat dabei eine Vielzahl von Gerichten zu Ungunsten der Verbraucher entschieden“, weiß die Versicherungsexpertin.
So meint zum Beispiel auch das Amtsgericht Dresden in einem Urteil vom 12.07.2002, dass es sich bei Angst um eine „tragische Realisierung eines von jedermann zu tragenden Lebensrisikos handelt.“ Nach Meinung der Richter kann „von dem Versicherten unter Aufbringung aller Willenskräfte verlangt werden, die Ängste unter Beachtung der objektiven Umstände zu überwinden“. Auch andere Gründe, die Verbraucher in Angst versetzen, werden von den Versicherern nicht anerkannt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine plötzliche Angst vor dem Fliegen oder etwa um Angst vor einem Virus im Urlaubsgebiet handelt.

Dennoch ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen die Reiserücktrittskostenversicherung in vielen Fällen sinnvoll, insbesondere wenn eine teure Reise lange im Voraus gebucht wird und Kinder mitreisen. Letztere erkranken mitunter unerwartet schwer, weshalb dann die Reise nicht angetreten werden kann. Wer sich hinsichtlich des tatsächlichen Schutzes einer Reiserücktrittskostenversicherung oder zu Ärger im Schadensfall beraten lassen möchte, sollte vorab telefonisch montags bis freitags zwischen 09.00 und 16.00 Uhr bei der Verbraucherzentrale einen Beratungstermin unter 01805-79 7777 (0,14 €/Min aus dem deutschen Festnetz) vereinbaren.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link330992A.html