Verbraucherzentrale Sachsen: Neuer Euro-Tarif aber noch nicht bei allen Anbietern im Angebot
Seit 30. Juni 2007 ist die neue EU-Roaming-Verordnung in Kraft, die eine Höchstgrenze für Mobilfunktelefonate innerhalb der EU-Zone bestimmt. Für abgehende Gespräche dürfen die Anbieter maximal 0,49 € pro Minute verlangen, eingehende Gespräche dürfen nicht mehr als 0,24 € kosten – jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, also 0,58 € bzw. 0,28 €. In den Jahren 2008 und 2009 sinken diese Preise nochmals um jeweils 3 Cent. Ab dem 01. Oktober 2007 müssen Kunden außerdem mit dem Grenzübertritt automatisch per SMS über die Kosten für Handytelefonate im Reiseland informiert werden.
„Nun ist es an den Netzbetreibern, diese Tarife in den Verträgen mit den Mobilfunkkunden umzusetzen“, so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Hierzu müssen sie ihre Kunden binnen eines Monats nach Inkrafttreten der Verordnung, also bis Ende Juli, über ihre neuen Auslandstarife informieren. Die Kunden haben dann maximal zwei Monate Zeit, sich für den neuen Euro-Tarif oder einen speziellen Roaming-Tarif des Anbieters zu entscheiden. Nicht alle Anbieter offerieren den neuen Euro-Tarif ab sofort. „Verbraucher, die sich noch für den bevorstehenden Urlaub die neuen Tarife sichern möchten, sollten deshalb unverzüglich auf die Tarifinformation ihres Anbieters reagieren oder von sich aus die Umstellung verlangen“, empfiehlt Henschler. Der Anbieter muss innerhalb eines Monats nach Eingang des Auftrags umstellen. Wer innerhalb der Zwei-Monats-Frist nicht auf die Tarifinformation reagiert, wird automatisch auf den neuen Euro-Tarif umgestellt.
Alle vier Mobilfunknetzbetreiber halten neben dem Euro-Tarif spezielle Roaming-Tarife, teilweise auch für bestimmte Reiseländer, bereit. Es ist deshalb ratsam, dass man sämtliche Tarife des Anbieters vor dem Umstellungsverlangen zunächst genau prüft und ggf. auf das Urlaubsland abstimmt. Verbraucher, die sich vor dem 30. Juni 2007 bereits für ein spezielles Roamingangebot ihres Anbieters entschieden hatten, werden nicht automatisch umgestellt. Auch sie können jedoch den Euro-Tarif beanspruchen, müssen dies allerdings ausdrücklich von ihrem Anbieter verlangen.
„Aufpassen müssen Verbraucher auch weiterhin bei der Versendung von SMS sowie der Internetnutzung übers Handy, denn dazu trifft die EU-Verordnung leider keinerlei Regelung“, bedauert Henschler. Eine Kostenfalle ist nach wie vor die Mailbox. Wenn dort Anrufe eingehen und abgehört werden, zahlt man gleich dreimal: für das ankommende Gespräch, für die Umleitung zur Mailbox nach Deutschland und zum dritten Mal für das Abhören der Mailbox vom Ausland aus. Wer verzichten kann, sollte daher die Mailbox im Ausland abschalten.
Diese und weitere nützliche Informationen zu Auslandstelefonaten mit dem Handy findet man zusammengefasst in einem Faltblatt, das in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen zur kostenlosen Abholung bereit liegt und auch von der Website www.verbraucherzentrale-sachsen.de im Bereich „Medien + Telekommunikation“ unter Downloads kostenlos heruntergeladen werden kann.
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