Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

11.07.2007
Übereilige Schlüsse gezogen

Derzeitige Schreiben der Gasversorger zu neuem BGH-Gasurteil verunsichern Verbraucher

Mehrere sächsische Gasversorger verunsichern in diesen Tagen mit Schreiben ihre Kunden, die in der Vergangenheit steigenden Gaspreisen widersprochen und ihre Rechnungen gekürzt haben. In den Schreiben beziehen sich die Versorger auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2007 zur Prüfung der Angemessenheit von Gaspreiserhöhungen und fordern die Kunden zur Nachzahlung der einbehaltenen Beträge auf. Dazu zählt auch die Erdgas Südsachsen GmbH, über deren Gaspreiserhöhungen derzeit noch vor dem Landgericht Chemnitz im Rahmen der von der Verbraucherzentrale Sachsen koordinierten Sammelklage verhandelt wird.

„Das Urteil betrifft jedoch nur einen speziellen Fall“, hebt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen hervor und weist darauf hin: „Bislang liegt zudem noch nicht einmal die Urteilsbegründung vor, so dass die Versorger noch gar keine definitiven Schlüsse ziehen können, inwieweit das Urteil überhaupt auf andere Vertragsverhältnisse übertragen werden kann.“ Zwar bedauert die Verbraucherzentrale, dass der Bundesgerichtshof nicht die Offenlegung der gesamten Preiskalkulation durch die Versorger gefordert hat. Die Feststellung der Richter in der Pressemeldung zum Urteil, dass es mit Blick auf alternative Heizträger auf dem Gasmarkt einen Wettbewerb gebe, ist nach Einschätzung der Verbraucherzentrale ebenso realitätsfremd wie die Vorstellung, dass durch die Existenz eines einzigen bundesweit agierenden Gasversorgers ein Markt bestehe.

„Allerdings hat der Bundesgerichtshof, soweit ersichtlich, die Versorger verpflichtet, Preiserhöhungen nachvollziehbar zu begründen, insbesondere die Weitgabe gestiegener Bezugskosten darzulegen“, so Henschler. Ob die jeweilige Preiserhöhung tatsächlich lediglich im Umfang der gestiegenen Bezugskosten erfolgte, muss dann für jedes Vertragsverhältnis gesondert geklärt werden. Verbraucher sollten sich daher von den aktuellen Schreiben der Versorger jetzt nicht vorschnell zur Nachzahlung bewegen lassen. Erst wenn diese ihren Kunden die Preiserhöhungen durch eine nachvollziehbare Offenlegung der Bezugskosten begründet haben, sind Zahlungen fällig.

Verbraucher sollten daher Preiserhöhungen wie bisher widersprechen und von ihrem Versorger den Nachweis der Angemessenheit verlangen. In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale ist hierzu ein Musterschreiben erhältlich, das auch im Internet unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de heruntergeladen werden kann. Die Verbraucherzentrale berät außerdem bei Fragen rund um die Gaslieferung, zu neuen Vertragsangeboten, Zahlungsaufforderungen oder Kündigungen der Versorger.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link332112A.html