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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

10.10.2007
Übergewicht geblieben – Geld verloren

Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor unseriöser Werbung für Schlankheitsmittel

Ein junger Mann aus Limbach-Oberfrohna ist auf die vollmundigen Versprechen der Firma Euromail-Shop hereingefallen, als er sich für 141,00 Euro über das Internet das Schlankheitsmittel Chronoslim3 bestellt hat. Versprechen wie: „Die Pfunde schmelzen dahin“ oder „Sehr schnell Gewicht, Bauchumfang und überschüssiges Fett verlieren“ und eine rührige Geschichte der Fabienne, die in 9 Wochen 28 Kilo verlor, bewogen ihn, sich dieses Mittel übers Internet zu bestellen. Doch das „Schlank-Versprechen von Chronoslim3“ wurde nicht gehalten. Übergewicht geblieben – Geld verloren, heißt die nüchterne Bilanz dieser Aktion.
Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen rät grundsätzlich davon ab, derartig beworbene Schlankmacher zu kaufen.

Theoretisch können Verbraucher solche Verträge nach Auffassung von Wiesemann widerrufen. Vom Verbraucher geleistete Zahlungen müssten dann ganz oder teilweise zurückerstattet werden. Praktisch durchzusetzen ist das in solchen Fällen aber kaum. Denn oft erfolgt die Korrespondenz mit dem Anbieter über eine Postfachadresse im Ausland oder die Briefe kommen als unzustellbar zurück. Dann ist es schwierig bzw. fast unmöglich, den zu finden, gegen den man seine Forderungen geltend machen kann.

Vor allem ist Vorsicht geboten, wenn behauptet wird, man könne problemlos und ohne Anstrengung abnehmen, weiter essen wie bisher oder viele Kilos in wenigen Wochen verlieren. „Solche Wundermittel, die längerfristig ohne Risiko genommen werden können und dann noch zu einer dauerhaft schlanken Linie verhelfen würden, ohne das eigene Ess- und Bewegungsverhalten zu verändern, gibt es nicht“, so Wiesemann. Verheißungen wie etwa "28 kg in 9 Wochen" sind nicht nur unrealistisch und gesundheitlich bedenklich, sie sind auch irreführend. Auch die Erfahrungsberichte vermeintlich glücklicher Anwender sowie die Erfolgversprechen angeblicher Ärzte, Apotheker oder Professoren geziert mit Vorher- und Nachher-Bildern sind oftmals erfunden und täuschen den Verbraucher.
Es gibt Schlankheitsmittel, die als rezeptpflichtige Medikamente von Ärzten im Rahmen einer Behandlung bei massivem Übergewicht verschrieben werden können. Doch egal, ob solche Mittel die Fettverdauung verhindern, das Sättigungsgefühl verstärken oder den Energieverbrauch ankurbeln sollen, die Umstellung des Essverhaltens und die regelmäßige Bewegung spielen für ein langfristig erfolgreiches Abnehmen auch hier eine ganz zentrale Rolle.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link351732A.html