Seit dem 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Sie schreibt für alle Gebäude einen Energieausweis vor, damit sich Mieter und Immobilienkäufer über die Energiekosten ihres Wohnobjektes orientieren können.
Fragen zum Energieausweis gibt es viele: Wodurch unterscheiden sich Verbrauchs- und Bedarfsausweise? Welche Angaben müssen enthalten sein? Welche Verfahren zur Berechnung gibt es? Wer kann einen Energieausweis ausstellen?
Antworten hierauf hat der neue Ratgeber „Der Energieausweis“ der Verbraucherzentralen. Er enthält detaillierte Informationen sowie zahlreiche Tipps für Mieter, Vermieter sowie für Käufer und Verkäufer von Häusern oder Wohnungen. Kompakte 100 Seiten Information im handlichen Pocket-Format, übersichtlich geordnet und mit einem ausführlichen Glossar. Der Ratgeber „Der Energieausweis“ kostet 4,90 € und ist in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen zu haben. Für zusätzlich 2,00 € für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch ins Haus.
Bestellen kann über die Homepage unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de oder telefonisch unter der Nummer 0180-5-001433 (0,14 € je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend).
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