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Das Haushaltsbuch


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Ergebnisse der

Stiftung Warentest

Rückstände in Paprika

Weniger belastet

Rückstände in Salat

Kein Salat ohne Nitrat

Limetten

Nur Bio ohne Pestizide

Rechtliche Grundlagen

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist weitgehend geregelt. Auf europäischer Ebene existiert eine Reihe von Verordnungen, die in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden
Die EU arbeitet seit geraumer Zeit an einem rechtlichen Instrumentarium, das die Anwendung und den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln im landwirtschaftlichen Alltag regulieren soll. Im Januar 2009 hat das EU Parlament eine Link öffnet in neuem FensterRahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden diskutiert. Diese Richtlinie befindet sich in der Umsetzungsphase.

Einen Überblick über die rechtlichen Regelungen auf europäischer Ebene bietet die Webseite der Link öffnet in neuem FensterEuropäischen Kommission.

In Deutschland regeln das Link öffnet in neuem FensterPflanzenschutzgesetz und die darauf basierenden Verordnungen Anwendung, Vertrieb, Überwachung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Die beiden gesetzlich verankerten Mindeststandards, die den direkten Einsatz durch den Landwirt/Anwender betreffen sind die Link öffnet in neuem Fenster"Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz" und die Sachkunde.

Die Überwachung von Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln wird durch das Link öffnet in neuem FensterLebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die Link öffnet in neuem Fenstereuropäischen Vorschriften zu den Rückstandshöchstgehalten geregelt.
Weitere Angebote zu diesem Thema finden Sie in der rechten Navigation.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link368162A.html