Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Aktuelle Ergebnisse der

Stiftung Warentest

Produktfinder Staubsauger

Die besten Staub­sauger für Sie

Fernseher

15 aktuelle Fernseher im Test

Drucker-Scanner-Kombis

Überraschung im Detail

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

22.10.2007
Friedrich Müller aus Wien wieder aktiv

Verbraucherzentrale Sachsen sieht Gewinnchancen skeptisch

Seit Jahren ist die Firma Friedrich Müller aus Wien für die Verbraucherzentrale Sachsen keine Unbekannte mehr. Ganz gleich, ob die Gewinnbotschaften von der Rechtsabteilung Mag. J.E. Schollmeier unterschrieben werden oder ob die Angeschriebenen durch einen Rechtsanwalt Hubert Einfalt gegrüßt wurden, die Masche ist immer die gleiche. Die Chance auf einen Gewinn bleibt entweder durch Anrufe oder per Post eben nur eine Chance. Es wird weiterhin suggeriert, dass man einen unwiderruflichen, jederzeit einklagbaren Rechtsanspruch auf den Gewinn hätte. „Der Pferdefuß dabei ist, dass erst einmal eine extra reservierte 0900-Nummer anzurufen ist, um den Gewinn innerhalb von 48 Stunden telefonisch abzufordern“, sagt Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. Diese Nummer kostet inzwischen 2,99 €/Minute aus dem deutschen Festnetz. „Wer noch im September angerufen hat, brauchte ‚nur’ 1,99 €/Minute aus dem deutschen Festnetz zu berappen“, stellt Schmidt fest.

Da man aber nur einen von möglichen fünf garantiert zur Verfügung stehenden Preisen gewonnen hat, wie die Firma Friedrich Müller behauptet, steht es mit dem Rechtsanspruch sicher nicht so gut. Zwar gibt das Gesetz die Möglichkeit, einen tatsächlichen Gewinn einzuklagen. „Dieser wäre aber nur durchsetzbar, wenn in der Gewinnbotschaft ganz genau dieser Preis aufgeführt ist“, schränkt Schmidt ein. Selbst dann wäre eine Durchsetzung schwierig, denn der gewonnene Prozess für eine bestimmte Gewinnsumme ist nur die eine Seite. Andererseits wird von dem Geld oft nichts zu sehen sein, weil die Vollstreckung des Urteils selten möglich ist.

Deshalb empfiehlt Schmidt, weder die teure 0900-Nummer anzurufen noch das Papier zu bemühen, um den Gewinn einzufordern. Denn es gewinnt nur der, der auch von der angegebenen Rufnummer profitiert, also die Firma Friedrich Müller. Offenbar stört es diese Firma auch nicht, dass sie bereits zwei Mal von deutschen Verbraucherorganisationen wegen unlauterer Werbung abgemahnt worden ist.

Nach Information der Bundesnetzagentur ist die Firma Friedrich Müller auf Grund zahlreicher Verbraucherbeschwerden auch dort kein unbeschriebenes Blatt mehr. Sie bleibt deshalb weiterhin im Visier der Behörde.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link377021A.html