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Kennzeichnung

Beim Einkauf können Ihnen die Herstellerangaben eine Orientierung geben.

Grundsätzlich muss bei Geflügelfleisch gekennzeichnet werden:
  • die Verkehrsbezeichnung (Geflügelart und ggf. Bezeichnung der Teilstücke),
  • die Handelsklasse (in Deutschland wird ausschließlich Handelsklasse A angeboten),
  • der Angebotszustand (frisch, gefroren oder tiefgefroren).

Bei verpackter Ware sind darüber hinaus anzugeben:
  • Name und Anschrift des Herstellers oder Anbieters,
  • Mindesthaltbarkeitsdatum bei (tief)gefrorenem bzw. Verbrauchsdatum bei frischem Geflügelfleisch,
  • Gewicht, Gesamtpreis und Preis je Kilogramm.

Freiwillig kann der Hersteller informieren über:
  • das angewandte Kühlverfahren,
  • die Art der Geflügelhaltung nach EU-weit definierten Kriterien,
  • die Herkunft des Geflügelfleisches (Schlupf / Mast / Schlachtung / Zerlegung), z. B. nach den Vorgaben des ORGAINVENT-Systems.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link395291A.html