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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

18.01.2008
Tarif-Fallen bei Internet-Einwahl vermeiden

Verbraucherzentrale Sachsen: Aktuelles Entgelt des gewählten Internet-by-Call-Zugangs bei jedem Netzbesuch überprüfen

Zunehmend mehr Internetnutzer suchten in den vergangenen Wochen die Verbraucherzentrale auf, weil sie exorbitant hohe Rechnungen für ihre Internetnutzung über analoges Modem oder ISDN-Karte mit Sparvorwahlen erhielten. Dabei hatten die verwunderten Verbraucher weder die Einwähldaten verändert noch ihre Surfzeit gravierend ausgedehnt.

„In solchen Fällen hat zumeist der Provider schnell mal die Preise für seine Internet-by-Call-Angebote geändert, was seit geraumer Zeit immer häufiger vorkommt“, weiß Katja Henschler, Internetexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir sehen hier eine gezielte Täuschung der Nutzer“, so Henschler. „Denn nicht selten wird ein fortwährend günstiger Tarif plötzlich drastisch erhöht, während der Anbieter seinen günstigen Tarif weiterhin vorhält, allerdings unter einer geringfügig geänderten Einwahlnummer. Das bemerken viele Nutzer verständlicherweise nicht gleich und surfen zunächst zum teuren Tarif weiter“. Sie rät deshalb allen Internet-by-Call-Nutzern, grundsätzlich zu Beginn jeder Internetsitzung zunächst auf der Anbieter-Website nachzuschauen, ob sich die Konditionen der genutzten Einwahlverbindung verändert haben. Über derartige Änderungen informieren die Anbieter in der Regel auf ihrer Website. Das gilt übrigens auch für die Nutzer einer Software, die die Einwahl zum jeweils günstigsten Tarif vornimmt, da nicht garantiert ist, dass diese Software jede Tarifänderung rechtzeitig registriert. Eine Haftung hierfür schließen Anbieter dabei in der Regel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Hilfreich ist auch, sich beim Internet-by-Call-Anbieter anzumelden. Normalerweise werden die Kunden dann frühzeitig über anstehende Änderungen der Preise und Einwähldaten informiert.

„Wer eine überhöhte Rechnung bekommen hat, sollte Widerspruch gegen die entsprechende Rechnungsposition einlegen“, rät Henschler. Denn nicht selten ist das Vorgehen der Anbieter juristisch angreifbar. Rechtsberatung und Information hierzu gibt es auch bei der Verbraucherzentrale Sachsen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link398571A.html