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Beratungsstellen

Kein leichter Abschied vom qualmenden Laster

01.02.2008 / Sächsisches Nichtraucherschutzgesetz tritt am 1. Februar 2008 in Kraft

Ab dem 1. Februar 2008 soll im Zuge der Umsetzung des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes auch der Freistaat Sachsen ein Stück rauchfreier werden. Ab Freitag heißt es damit "Zigaretten aus" in allen öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Gesundheits-, Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, Jugendherbergen, Schulen, Universitäten, Theatern, Gaststätten und Diskotheken.
Grund für den Erlass des Gesetzes ist der Schutz der Menschen vor dem Passivrauchen. Nach einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums ist Tabakrauch die gefährlichste, aber vermeidbare Form der Innenraumverschmutzung.

Was das Gesetz nicht regelt, ist die Unterstützung der Raucher bei der Abgewöhnung. Dies ist für die Gesellschaft auch weiterhin ein wichtiger Punkt, der nicht aus dem Auge verloren werden darf, denn Tabak ist neben Alkohol das verbreitetste legale Suchtmittel.

Der Anfang des Rauchens liegt heute schon im Kindes- und Jugendalter. Hauptmotive sind dabei Neugier oder der Wunsch nach Gruppenzugehörigkeit. Im Laufe der Zeit wird der Griff zur Zigarette fester Bestandteil tagtäglicher Situationen. Geraucht wird dann z.B. bei Stress, Langeweile, zur Anregung oder Ablenkung, zum Genuss, aus purer Gewohnheit oder nur um das Gewicht zu halten. Der Körper gewöhnt sich rasch an die Wirkung des Nikotins und verlangt nach einiger Zeit regelrecht danach.
„Für die Tabakabhängigkeit gelten grundsätzlich die gleichen Kriterien wie für Alkohol- oder Rauschmittelabhängigkeit“, sagt Katharina Kitze von der Beratungsstelle Leipzig der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. „Es besteht ein starker Wunsch zu rauchen. In gewollten oder unbeabsichtigten Rauchpausen treten körperliche Entzugssymptome auf, und es wird trotz gesundheitsschädlicher Folgen weitergeraucht. Der Wunsch aufzuhören bleibt erfolglos, und es kommt immer wieder zu Rückfällen.“

Laut der Deutschen Krebshilfe führt die Tabaksucht in Deutschland jährlich bei etwa 140.000 Menschen vorzeitig zum Tod. Neben dem Vermeiden von Folgeerkrankungen, wie z.B. Gefäßerkränkungen, Herzinfarkt, Krebserkrankungen, Raucherbein, Schlaganfall bis hin zu Impotenz, gibt es viele weitere gute Gründe, mit dem Rauchen aufzuhören. Man spart in erster Linie viel Geld. Die körperliche Kondition, die Fähigkeiten zum Riechen und Schmecken sowie die Haut verbessern sich. Die Zähne werden wieder weiß und das Abhusten am Morgen plagt nicht mehr.
„Um mit dem Rauchen aufzuhören, ist es wichtig, sich die Abhängigkeit einzugestehen“, sagt Kitze. „Die Motivation muss aus einem selbst heraus kommen, sonst ist ein Rückfall vorprogrammiert.“ Je nach Charakter des Rauchers gibt es die Möglichkeiten, mit dem Tag X aufzuhören und keine Zigarette mehr anzurühren oder langsam auszuschleichen, dass heißt die Menge Stück für Stück zu reduzieren. Hilfe und Anleitung dazu bekommt man bei Kursen der gesetzlichen Krankenkassen oder der Deutschen Krebshilfe.


Die Verbraucherzentrale Sachsen und der Sozialverband VdK Sachsen sind die Träger der Regionalen Beratungsstelle Leipzig der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link406611A.html