Bei DSL-Tarifwechsel auf Minutentarif nicht vergessen, die Router-Einstellung anzupassen
Als Frau T. aus Görlitz auf ihrer Telefonrechnung einen dreistelligen Betrag für die Internet-Breitbandnutzung mit DSL-Tarif sah, fragte sie bei der Verbraucherzentrale an, wie das möglich sei, war sie doch nur selten und kurz im Internet. Sie hatte ihren Tarif sogar extra umstellen lassen. Weil sie nur wenige Zeit surft, war sie mit ihrem DSL-Anschluss von der Internetflatrate auf einen Minutentarif umgestiegen. Doch nun soll sie 22.317 Minuten im Internet gewesen sein und dafür 647 Euro zahlen.
„Das passiert, wenn man den DSL-Router nach dem Tarifwechsel nicht entsprechend umgestellt hat“, weiß Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Offensichtlich war der Router weiterhin auf Dauerverbindung zum Internet eingestellt. So kam für die Dauer-Internetverbindung mit dem neuen Minutentarif diese hohe Summe zustande.“
Die Rechnung wird Frau T. bezahlen müssen, denn für die richtige Konfiguration des DSL-Routers anhand der Bedienungsanleitung ist der Verbraucher selbst verantwortlich. Die DSL-Anbieter haben derartige Konfigurationsfehler der beim Kunden vorhandenen Hardware gewöhnlich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Haftung ausgeschlossen. Eine gesonderte Hinweispflicht des Anbieters auf die Notwendigkeit der Anpassung des Routers bei Tarifwechsel besteht nicht.
„Verbraucher sind daher gut beraten, vor einem Wechsel ihres Tarifs die alten wie die neuen Konditionen genau zu prüfen und bei Tarifwechsel die Konfigurierung ihrer Hardware entsprechend zu verändern. Gegebenenfalls sollte man sich dabei von einem Fachmann helfen lassen“, rät Voß.
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