Die Mehrfachbelastung mit unterschiedlichen Wirkstoffen wird bisher bei der Festlegung von Höchstgehalte für Pestizidrückstände in Lebensmitteln nicht berücksichtigt. Die
EU-Rückstandshöchstmengen-Verordnung verlangt eine solche Berücksichtigung dann, wenn spezifische Bewertungskonzepte vorliegen. Grundsätzliche Bewertungskonzepte für Mehrfachbelastungen liegen seit vielen Jahren vor. Gleichwohl gibt es eine Reihe von Problemen bei der Bewertung:- Die Bestimmung der tatsächlichen menschlichen Aufnahme (Exposition) verschiedener Pestizidwirkstoffe nach Menge und Häufigkeit an einem Tag und/oder über einen längeren Zeitraum ist schwierig bzw. sehr aufwändig.
- Die Vielzahl an Kombinationsmöglichkeiten der Wirkstoffe ist kaum zu überschauen. (Wenn es in den Lebensmitteln nur 10 unterschiedliche Wirkstoffe geben würde, ergäben sich schon 3.628.800 Kombinationsmöglichkeiten.)
- Die Wirkmechanismen der Pestizidwirkstoffe sind auf der biochemischen Ebene des Stoffwechsels beim Menschen weitgehend unbekannt.
Trotz dieser offensichtlichen Schwierigkeiten Mehrfachbelastungen vollständig zu bewerten, werden verschiedene Ansätze verfolgt.

