Kreditinstitute können nicht einseitig Leistungsänderungen einführen
Banken und Sparkassen bieten ihren Privatkunden in der Regel mehrere, verschiedene Girokontenmodelle an. Diese müssen nicht für alle Ewigkeit unveränderlich sein. Von Zeit zu Zeit werden deshalb Modelle mit neuen Leistungen und in der Regel auch höheren Preisen auf den Markt gebracht. Diese sollen dann nicht nur von Neukunden, sondern auch von langjährigen Kunden genutzt werden. „Eine Zwangsumstellung von Bestandskonten ist dabei jedoch ausgeschlossen“, macht Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam.
Am 21. Juni 2008 wird die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig ihre neuen Kontomodelle „GiroKlick“, „GiroFix“ und „GiroFlex“ einführen. In diesem Zusammenhang wurden die Kunden Anfang Mai schriftlich darüber informiert, dass dies für sie „ganz automatisch und ohne Aufwand“ erfolge. Mit den Worten „Sie brauchen nichts weiter tun“, sollten nach Belieben der Sparkasse geänderte Leistungen in bestehende Verträge eingeführt werden. „Darüber war längst nicht jeder Kunde erfreut“, weiß Hoffmann aus Beschwerden, die in der Verbraucherzentrale vorgetragen wurden.
Diese Vorgehensweise ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen unzulässig. Deshalb wurden der Sparkasse rechtliche Schritte angedroht. Nur im Wege eines neuen Angebotes - welches Verbraucher annehmen oder aber auch ablehnen können - besteht nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen für die Sparkasse die Möglichkeit, Vertragsänderungen rechtswirksam durchzusetzen.
Dieser rechtlichen Argumentation ist das Kreditinstitut letztendlich gefolgt. „Die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig hat uns zugesichert, dass derzeit jeder betroffene Kunde nochmals eine schriftliche Information erhält mit dem Hinweis, der Umstellung auch widersprechen zu können.“, informiert Hoffmann. Die Nachricht befindet sich ab sofort auf den Kontoauszügen oder wird per Post versandt.
Bei einem Widerspruch seitens des Kunden haben Banken und Sparkassen allerdings ein Kündigungsrecht. In diesem Fall sollten Verbraucher sich nach einem günstigeren Angebot umschauen. „Bei anderen Finanzdienstleistungen, wie z.B. im Versicherungsbereich, ist ein Anbieterwechsel ja auch gang und gäbe“, resümiert Hoffmann.
Die Verbraucherzentrale Sachsen wird künftig der Praxis bei Kontoumstellungen besondere Aufmerksamkeit widmen, denn Leipzig ist kein Einzelfall. Immer wieder ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass der Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Kunden vergessen oder im Werbetext versteckt wurde. Um ihre Rechte wahrnehmen zu können, müssen die Verbraucher darüber jedoch klar und deutlich informiert werden.
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