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Ab 2009 kein Krankengeld mehr für Selbstständige

08.08.2008 / Für eine Absicherung im Krankheitsfall in der gesetzlichen Krankenkasse unbedingt selbst sorgen

„Die letzte Gesundheitsreform sieht eine bisher kaum beachtete neue Regelung für hauptberuflich Selbstständige vor, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind“, informiert Ulrike Dzengel von der Regionalen Beratungsstelle Leipzig der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Danach soll zum Ende dieses Jahres der Krankengeldanspruch für Selbstständige mit einer bisherigen Absicherung mit Krankengeld im Krankheitsfall automatisch entfallen.
„Den Betroffenen bleiben nun verschiedene Möglichkeiten, diese Versicherungslücke aufzufüllen, wobei Zusatzkosten zu erwarten sind“, vermutet Dzengel.
Zunächst können sie einen entsprechenden Wahltarif bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, zum 1. Januar 2009 einen entsprechenden Krankengeld-Wahltarif anzubieten. Mit der Wahl eines solchen Tarifes bindet sich der Versicherte 3 Jahre an seine Krankenkasse. Somit verzichtet er innerhalb dieser 3 Jahre auf seine Kündigungsmöglichkeiten und damit auf sein außerordentliches Kündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung.
Die zweite Möglichkeit besteht in der privaten Absicherung des Krankheitsfalls mit einem „Krankentagegeld“ bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Entscheidend für die Versicherung und deren Kosten sind das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand. Die private Krankenversicherung hat jedoch auch die Möglichkeit, Interessenten abzulehnen.
Die dritte Variante besteht in einem vollständigen Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private.
„Wichtig für den Versicherten ist in allen Fällen, dass er selbst handeln muss, um ab 2009 im Krankheitsfall nicht schutzlos dazustehen“, empfiehlt Dzengel.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link462771A.html