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ABC der Geldanlage


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176 Seiten

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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

14.08.2008
Bankkunden fürchten um ihr Geld

Verbraucherzentrale Sachsen fordert: Einzugsermächtigung muss geprüft werden

„Wie kommt diese Lottogesellschaft an meine Bankverbindungsdaten?“ – fragte schon Anfang August ein Dresdner ganz entrüstet bei der Verbraucherzentrale Sachsen nach. „Und wie ist es möglich, dass einfach 70 Euro von meinem Konto abgebucht werden, obwohl ich dafür nie eine Einzugsermächtigung erteilt habe?“

Solche Schilderungen hat es bei der Verbraucherzentrale Sachsen in letzter Zeit häufiger gegeben, ohne dass darauf eine plausible Antwort möglich war. Dabei war immer wieder von einer Firma LottoTeam Support GmbH mit Sitz in Köln die Rede und von einem Abo für eine Beteiligung an den LottoTeam WinFonds. „Seit Dienstag (12. August) dieser Woche haben sich fast 100 Betroffene in den Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen und an deren Telefonen gemeldet, um ihren Ärger mitzuteilen und Rat einzuholen“, fasst Geschäftsführer Joachim Betz die turbulenten Stunden seit Bekanntwerden des Datenskandals in Deutschland zusammen.

„Bankkunden müssen um ihr Geld fürchten, wenn sie eine unberechtigte Abbuchung nicht bemerken, denn es scheint derzeit keinen wirksamen Schutz vor unzulässigen Abbuchungen zu geben“, beklagt Betz. Schließlich überraschte die LottoTeam-Anruferin den Dresdner Verbraucher mit der Aussage, dass sie seine Bankverbindungsdaten nur abgleichen wolle. Woher kannte sie diese Angaben? Hatte der Mann doch nie zuvor Kontakt mit dieser Firma.

Regelmäßige Kontrolle der Bankauszüge und schnelles Rückbuchen im Falle eines Missbrauchs, sind die ersten Maßnahmen, um das Konto vor dem Exodus zu retten. Aber warum soll immer nur der Kontoinhaber aktiv werden, aufpassen, prüfen, rückbuchen? Bei Ärgernissen mit Lastschriften muss man auch auf die Banken schauen. „Sie haben zu prüfen, ob tatsächlich eine Einzugsermächtigung vorliegt“, fordert Betz. Liegt keine Einzugsermächtigung vor, weil die Lastschrift unbefugt mit den Kontodaten des Verbrauchers in Auftrag gegeben wurde, ist das Betrug. „Betroffene sollten Anzeige erstatten“, empfiehlt Betz. Und er verlangt, „dass die Politik hier endlich tätig wird, es ist höchste Zeit.“


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link482321A.html