Ratgeber der Verbraucherzentrale Sachsen informiert über Leistungen der Pflegeversicherung
Durch die Pflegereform 2008 soll insbesondere der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestärkt werden. Die Budgets für die Pflegesachleistung und die Kurzzeitpflege sowie das Pflegegeld werden deshalb stufenweise angehoben. Angehörige von Pflegebedürftigen haben nun einen – allerdings unentgeltlichen – Anspruch, sich kurzfristig bis zu zehn Arbeitstagen freistellen zu lassen, um bei einer plötzlich auftretenden Pflegesituation organisatorische Regelungen treffen zu können.
Wer Unterstützung bei der Pflege braucht, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Doch welche Leistungen können Pflegebedürftige erwarten, wie kann die passende Hilfe ausgewählt und organisiert werden? Antworten auf diese und viele weitere wichtige Fragen gibt der Ratgeber „Pflegefall – was tun?“ unter Berücksichtigung aller Neuregelungen der Pflegereform 2008.
Der aktualisierte Ratgeber „Pflegefall – was tun?“ kostet 12,90 € und ist in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen zu haben. Für zusätzlich 2,50 € für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch in Haus.
Bestellen kann man über die Homepage unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de oder telefonisch unter der Nummer 0180-5-001433 (0,14 € je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend).
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

